Osnabrück Teil-Freispruch für Ballweg: Als Freiheitskämpfer taugt er dennoch nicht
„Querdenken“-Gründer Michael Ballweg ist vom Betrugsvorwurf freigesprochen, aber der Steuerhinterziehung schuldig gesprochen worden. Ein bemerkenswerter Prozess, aus dem sich lernen lässt.
Nein, ein politischer Schauprozess war das Gerichtsverfahren gegen Michael Ballweg nicht, auch wenn viele Anhänger seiner „Querdenken 711“-Bewegung, sofern es überhaupt noch allzu viele von ihnen gibt, es so sehen wollen. Ballweg stand nicht wegen Staatsfeindlichkeit vor Gericht, auch nicht wegen Kritik an Corona-Maßnahmen, sondern wegen seines Umgangs mit Spenden. Zum Freiheitskämpfer qualifiziert ihn das nicht, auch nicht der Teil-Freispruch.
Ballweg wurde wegen Steuerhinterziehung schuldig gesprochen, nicht wegen des Betrugsvorwurfs zu den Spenden. Was er mit den Geldern für seine „Querdenken“-Bewegung gemacht hat, schien den Spendern offenbar auch recht egal zu sein; wütende Anschuldigungen aus dieser Richtung waren jedenfalls nicht zu vernehmen. Insofern ist der Freispruch in diesem Punkt ebenso wenig skandalös wie die Verwarnung mit Strafvorbehalt wegen Steuerhinterziehung. Denn ein gemeinnütziger Verein war „Querdenken 711“ ja nicht. Und Ballweg selbst machte auch keinen Hehl daraus, dass er einem Staat, den er ablehne, keine Steuern zahlen werde.
Man muss die Positionen der teils von Extremisten gekaperten „Querdenken“-Bewegung beileibe nicht teilen. Gleichwohl bleibt der unschöne Eindruck, dass hier jemand wegen seines politischen Aktionismus härter angefasst wurde als andere, denen einfach nur die Veruntreuung von Geldern vorgeworfen wird.
Neun Monate saß Ballweg in Untersuchungshaft, trotz Unschuldsvermutung, und das ist angesichts des überschaubaren Schadens zumindest ungewöhnlich. Zeitweise wurde ihm auch noch Geldwäsche vorgeworfen, und auch der Befangenheitsantrag der Anklage gegen das Gericht, das das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellen wollte, war ein bemerkenswert schweres Geschütz.
In gewisser Weise hat das Verfahren also auch die tiefen Gräben, die sich während der Pandemie aufgetan haben, widergespiegelt. Umso besser, dass die Entscheidung der Richter nun ausgesprochen nüchtern ausgefallen ist. Ein bisschen mehr Nüchternheit täte uns auch in der nötigen Aufarbeitung der Coronazeit gut: Es gilt, klar zu analysieren, was schiefgelaufen und wo überzogen reagiert worden ist – und sich dabei nicht in Extrempositionen zu verlieren.