Subventionsbetrug  Auricherin verurteilt – sie vertraute Rademacher-Jelten

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 22.07.2025 13:21 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Vor dem Amtsgericht Aurich ging es um Subventionsbetrug im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen. Foto: Klaus Ortgies/Archiv
Vor dem Amtsgericht Aurich ging es um Subventionsbetrug im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen. Foto: Klaus Ortgies/Archiv
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110.000 Euro Corona-Hilfen – diese Summe beantragte eine Auricherin zu Unrecht. Nun wurde sie wegen Betrugs verurteilt. Die Spur führt zu Christian Rademacher-Jelten und der Wiesmoor-Connection.

Aurich - Eine 65-jährige Auricherin soll zu Unrecht Corona-Soforthilfen in Höhe von insgesamt 110.000 Euro beantragt haben. Die Geschäftsfrau hatte – wie viele weitere Geschädigte – bei der Antragstellung ihrem Steuerberater Christian Rademacher-Jelten aus Wiesmoor vertraut. Sie gab ihm eine Blanko-Unterschrift unter das Antragsformular, ohne hinterher seine Eintragungen zu überprüfen, die sich später als völlig überhöht herausstellten. Wegen Subventionsbetrugs und Geldwäsche in zwei Fällen ist die bisher Unbescholtene am Montag, 21. Juli 2025, vom Amtsgericht Aurich zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Der Ex-Bürgermeisterkandidat und Unternehmer Rademacher-Jelten soll der Kopf der sogenannten Wiesmoor-Connection gewesen sein. Das mutmaßlich kriminelle Firmengeflecht fiel unter anderem durch Drogenanbau auf. Außerdem steht der Verdacht der Steuerhinterziehung und des Betrugs mit Corona-Hilfen im Raum. Rademacher-Jelten war bereits in einem Drogenprozess zu einer Haftstrafe verurteilt worden.

„Meine Mandantin hatte überhaupt keine Ahnung“

Der Oldenburger Staatsanwalt Büssing warf der angeklagten Auricherin vor, zwischen September 2020 und Mai 2021 gemäß einem gemeinsamen Tatplan mit Rademacher-Jelten und dessen Hintermännern zwei Corona-Soforthilfe-Anträge eingereicht zu haben. Von der N-Bank bewilligt wurden ihr Überbrückungshilfen in Höhe von insgesamt 65.700 Euro. Davon soll sie einen Großteil an die Dr. Rademacher/Jelten & Sinning GmbH überwiesen haben, insgesamt knapp 60.000 Euro. Als Verwendungszweck gab sie „Abschlag Betriebskosten“ und „Rechnungen Rademacher-Jelten“ an. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück warf ihr deshalb zusätzlich zum Subventionsbetrug vorsätzliche Geldwäsche vor.

„Meine Mandantin hatte überhaupt keine Ahnung, was Rademacher-Jelten veranstaltet hat“, erklärte Verteidiger Dr. Peter Lukassen. Sie sei Mutter von vier Kindern und habe keinen einzigen Punkt in Flensburg: „Der Subventionsbetrug hat sie völlig aus den Wolken geschmissen.“ Rademacher-Jelten, der kein Steuerberater sei, sei für sie seit 2012 als Steuerberater tätig gewesen – „es gab nie Probleme“. Dass sie ihm Blankovollmachten und Blankounterschriften gegeben habe, sei Usus gewesen. „Sie hat in gutem Glauben gehandelt und war ahnungslos“, unterstrich er. Ein gemeinsamer Tatplan habe nicht existiert.

„Ich dachte, dann wird das schon so richtig sein“

„Ich habe ihm wirklich vertraut“, erklärte die Angeklagte. Seit 2012 sei Rademacher-Jelten für sie der Retter in allen möglichen Situationen gewesen. „Ich kann es bis heute nicht glauben, dass er mich so wenig wertschätzt, dass er mich so über den Tisch zieht“, fügte sie fassungslos hinzu. Rademacher-Jelten habe sie angewiesen, den Großteil des Geldes in insgesamt vier Tranchen an ihn zu überweisen, weil er die Summe treuhänderisch verwalten würde. Die Verwendungszwecke habe er ihr mitgeteilt: „Ich dachte, dann wird das schon so richtig sein.“

Die Angeklagte wies darauf hin, dass sie bereits einen beträchtlichen Teil der Summe, nämlich 46.950 Euro, zurückgezahlt habe. Der restliche Betrag über 18.750 Euro stehe nur deshalb noch aus, weil die N-Bank bisher auf keines ihrer Schreiben reagiert habe.

„Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen“

Der Staatsanwalt hielt mit seiner Ansicht nicht hinter dem Berg. Das Leisten einer Blankounterschrift sei billigende Inkaufnahme eines Subventionsbetrugs, erklärte er. In seinem Plädoyer forderte er mit Verweis auf die hohe beantragte Summe von 110.000 Euro – „das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen“ – eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten sowie eine Geldauflage von 3000 Euro. Seiner Ansicht nach hätte die Auricherin in Anbetracht der hohen Corona-Soforthilfen für „einen winzigen Ein-Frau-Betrieb“ hellhörig werden müssen, und zwar schon im Oktober 2020 beim ersten bewilligten Soforthilfebetrag über knapp 19.000 Euro. Bei Erhalt der zweiten Corona-Hilfe im März 2021 über 46.950 Euro habe sie schon „absolut mit im Boot“ gesessen.

Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. „Wir reden von Straftaten von Rademacher-Jelten in zigfacher Ausführung, etwa 300 Taten“, erklärte er. Seine Mandantin habe nicht für möglich gehalten, dass man sich durch das Ausfüllen eines Antrags strafbar machen könne. Zumal sie von Rademacher-Jelten nur die zweite Seite des Dokuments vorgelegt bekommen und alles andere nicht gesehen habe: „Hier wird das Opfer zum Täter gemacht.“

Strafrichter Meyer entschied auf zehn Monate auf Bewährung, weil er beim ersten Subventionsbetrug eine leichtfertige Begehungsweise in Betracht zog. Er legte die Bewährungszeit der Angeklagten auf drei Jahre fest. Als Auflage muss die Auricherin den verbleibenden Schadensbetrag über 18.750 Euro innerhalb eines Jahres zurückzahlen.

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