Osnabrück Wartezeiten, Zustimmung, Sozialversicherung: Was Arbeitgeber bei Asylbewerbern wissen müssen


Asylbewerber erhalten nach drei Jahren eine elektronische Gesundheitskarte, mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung werden sie sofort Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung. Foto: Alexander Heinl/dpa
Asylbewerber dürfen bereits nach drei Monaten arbeiten – vorausgesetzt, die Arbeitgeber kennen die entsprechenden Regeln. Hier sind die fünf wichtigsten Fakten zur Einstellung von Geflüchteten.
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