Osnabrück Gericht hebt Verbot auf: Warum das für „Compact“ ein Sieg ist – und eine Niederlage


Werbung in eigener Sache: „Compact“-Chefredakteur Jürgen Elsässer nach der Urteilsverkündung. Foto: dpa/Jan Woitas
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen Magazins „Compact“ gekippt. Trotz menschenfeindlicher Inhalte unterstreicht das Urteil die Pressefreiheit als hohes Gut im Rechtsstaat – ein klares Signal.
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