Berlin  AfD-Gutachten: So begründet das Innenministerium die Geheimhaltung

Mark Otten
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Von Mark Otten
| 06.05.2025 11:39 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Die geschäftsführende Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betonte, es habe „keinerlei politischen Einfluss“ auf das AfD-Gutachten des Verfassungsschutzes gegeben. Foto: dpa/Sebastian Gollnow
Die geschäftsführende Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betonte, es habe „keinerlei politischen Einfluss“ auf das AfD-Gutachten des Verfassungsschutzes gegeben. Foto: dpa/Sebastian Gollnow
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Der Verfassungsschutz kommt in einem Gutachten zu dem Schluss, dass die AfD eine rechtsextreme Partei ist. Nachlesen kann die Öffentlichkeit das nicht, denn der rund 1100 Seiten starke Bericht ist unter Verschluss. So begründet das Innenministerium die Entscheidung.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die gesamte AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. „Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar“, teilte die Sicherheitsbehörde mit.

Grundlage der Entscheidung ist ein rund 1100 Seiten umfassendes Gutachten des BfV, das nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt ist. Eine Veröffentlichung des internen Arbeitspapiers, in das auch Erkenntnisse aus dem zurückliegenden Bundestagswahlkampf eingeflossen sind, ist allerdings nicht vorgesehen.

Für die Entscheidung gibt es Kritik von mehreren Seiten, darunter von AfD, Linken, Grünen und unabhängigen Rechtswissenschaftlern. Der Tenor: Die Erkenntnisse und Belege gehörten veröffentlicht und nicht in die Schubladen des Nachrichtendienstes.

Die geschäftsführende Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) begründete die Entscheidung gegen die Veröffentlichung damit, dass die Quellen des Verfassungsschutzes geschützt werden müssten. Das gilt zum Beispiel für sogenannte V-Leute, also Menschen mit Zugang zu internen Informationen. Würden sie enttarnt, könnte Ihnen Gefahr drohen. Die AfD habe jedoch die Möglichkeit, diese Entscheidung durch ein Gericht überprüfen zu lassen. Und das wird sie — die Partei hat mittlerweile Klage gegen das BfV eingereicht.

Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums (BMI) sagte unserer Redaktion: „Die Information der Öffentlichkeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Paragrafen 16 Bundesverfassungsschutzgesetz. Eine Pflicht zur Veröffentlichung interner Herleitungen besteht nicht.“

Bundesinnenministerin Faeser habe entschieden, „der eigenständigen und neutralen fachlichen Prüfung des Bundesamts für Verfassungsschutz zu folgen, um auch nur den Anschein einer politischen Einflussnahme zu vermeiden. Deshalb ist keine Prüfung des BMI und sind insbesondere keine Änderungen durch das BMI erfolgt“, so die Sprecherin.

„Es hat keinerlei politischen Einfluss auf das neue Gutachten gegeben“, hatte Faeser versichert. Ihr designierter Nachfolger Alexander Dobrindt (CSU) hat bereits angekündigt, den weiteren Umgang mit dem Gutachten nach seiner Amtseinführung prüfen zu wollen. Wie und ob die Klage der AfD seine Pläne verändert, ist derzeit unklar.

(Mit dpa)

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