Drogenprozess in Aurich Verteidigerin beantragt Gutachter für Waffen und DNA-Spuren
Der Angeklagte wurde in Aurich mit Drogen im Auto geschnappt. Nun will die Verteidigung unter anderem wissen, ob DNA-Spuren „rein zufällig“ auf die Tüte gelangt sein könnten.
Aurich - Der Vorwurf lautet auf Drogenhandel: In dem Prozess gegen einen 41-Jährigen, der sich seit Mitte Februar wegen bewaffneten Drogenhandels vor dem Landgericht Aurich verantworten muss, stellte die Verteidigung am Montag zwei Beweisanträge. Der Angeklagte hat sich bisher nicht zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft geäußert.
Der Angeklagte wurde im August vergangenen Jahres am Ellernfeld in einem Leihwagen festgenommen. Hinter dem Fahrersitz fanden die Fahnder eine Plastiktüte mit 3300 Gramm Amphetaminen. Die anschließende Durchsuchung seiner Wohnung in der Auricher Innenstadt brachte zudem 2300 Gramm Marihuana und weitere 456 Gramm Amphetamine zutage. Darüber hinaus fanden die Ermittler dort mehrere Tausend Euro Bargeld sowie Utensilien für den Drogenhandel, wie Klemmbeutel und Feinwaage, und einige waffenähnliche Gegenstände in unmittelbarer Nähe der Drogen. Nach einem Hinweis hatten die Fahnder den Mann observiert, seine Kommunikation verfolgt und sein Auto mit einem Sender versehen. Der Ermittlungsleiter hatte von einem regen Publikumsverkehr in dem Haus des Angeklagten berichtet. Täglich seien zahlreiche Besucher dort ein- und ausgegangen.
Verteidigerin beantragt Ortstermin
Aus Sicht der Verteidigung lässt sich dieser Betrieb nicht eindeutig zuordnen. Sie beantragte einen Ortstermin zur Besichtigung des Gebäudes, in dem der Angeklagte bis zu seiner Haft gewohnt hatte. Verteidigerin Insa Akkermann verwies auf die teilweise verglasten Fronten des Hauses, die aufgrund der Spiegelung nicht erkennen ließen, wohin Besucher gingen. Die Adresse sei bekannt als „Partylocation“, die sowohl tagsüber als auch abends und nachts Menschen anlocke. Darüber hinaus befände sich im unteren Bereich des Hauses ein Geschäft, dessen Kunden dort ebenfalls ein- und ausgingen. Ob die Wohnung des Angeklagten Ziel der Besucher gewesen sei, lasse sich von außen nicht erkennen.
Darüber hinaus beantragte Akkermann, ein Sachverständigengutachten hinzuzuziehen. Darin möge geklärt werden, ob der Baseballschläger, das Messer, der Schlagring und der Zimmermannshammer, die in der Wohnung gefunden worden waren, tatsächlich als Waffen im Sinne des Waffengesetzes zu bewerten seien. Außerdem soll das Gutachten beweisen, dass die DNA-Spuren ihres Mandanten „rein zufällig“ an die Tüte mit den Drogen gelangt sein könnten, etwa durch wildes Gestikulieren auf dem Beifahrersitz. Auch stellte sie die Spuren des Angeklagten auf den Klemmbeuteln als Beweis für seinen Handel mit Drogen in Frage, schließlich würden diese in jedem Haushalt verwandt. Eine „zielgerichtete Berührung“ lasse sich laut Akkermann nicht beweisen.
Die Verhandlung wird am 24. März fortgesetzt. Dann entscheidet das Gericht auch über die Anträge der Verteidigung.