Prozess in Aurich  Mutmaßlicher Dealer soll Exfreundin Drogen in Kaffee gekippt haben

Christiane Norda
|
Von Christiane Norda
| 14.03.2025 09:56 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Ein Löffel mit zwei Süßstofftabletten ist über einer Tasse Kaffee zu sehen. Foto: DPA
Ein Löffel mit zwei Süßstofftabletten ist über einer Tasse Kaffee zu sehen. Foto: DPA
Artikel teilen:

Herzrasen statt Herzklopfen: Vermutlich um die Beziehung aufleben zu lassen, mischte ein Dealer seiner Ex Drogen in den Kaffee. Sie brach zusammen, zeigte ihn an. Die Polizei wurde mehr als fündig.

Aurich - Wegen Körperverletzung und bewaffneten Drogenhandels muss sich ein Mann aus Leer vor dem Landgericht in Aurich verantworten. Laut Staatsanwaltschaft soll der 42-Jährige im September 2021 dem Kaffee seiner ehemaligen Lebensgefährtin Drogen zugesetzt haben, woraufhin ihr Kreislauf kollabiert war. Wie sie als Zeugin in der Verhandlung am Donnerstag vor der Dritten Großen Strafkammer berichtete, hatte sie den Angeklagten besucht, um sich Geld von ihm zu leihen. Sie sei regelmäßig auf einen Kaffee oder ein abendliches Bier bei ihm vorbeigekommen. Als Motiv für das Vorgehen ihres Ex vermutete sie, er habe ihre Beziehung damit neu aufleben lassen wollen. Nach dem Genuss des fraglichen Kaffees habe sie sich „wie ein Sack im Treibsand“ gefühlt. Zunächst habe sie sich zu Hause hingelegt, dann aber wegen starken Herzklopfens einen Rettungswagen gerufen, der sie ins Krankenhaus gefahren habe. Dort seien Amphetamine in ihrem Blut festgestellt worden, obwohl sie selbst noch nie derartiges genommen habe. „Für mich ist das ein Vertrauensbruch“, erklärte sie. In der Verhandlung tritt sie als Nebenklägerin auf und fordert über ihren Anwalt 2500 Euro Schmerzensgeld.

Auf Galli-Markt mit Rucksack voller Drogen

Nach ihrer Anzeige bei der Polizei und ihrem Hinweis auf große Mengen Drogen in der Wohnung des Angeklagten hatten Beamte dort unter anderem 600 Gramm Amphetamine und 500 Gramm Marihuana gefunden. Sie waren in einem Rucksack in einem Schrank im Flur der Wohnung untergebracht, in dem sich auch ein Messer, eine Feinwaage, Verpackungsmaterial sowie 360 Euro Bargeld befunden hatten.

Nachdem der Angeklagte zunächst vom Radar der Fahnder verschwunden und inzwischen per Haftbefehl gesucht worden war, war er im Herbst vergangenen Jahres auf dem Galli-Markt in Leer mit einem Rucksack voller Drogen in großen Mengen, darunter verschiedene Pillen, Marihuana, Heroin und Kokain, aufgegriffen worden. Inmitten des Trubels war er einer Polizeistreife aufgefallen, weil er in Gegenwart von Kindern einen Joint angesteckt hatte. Auch diesmal hatte er Bargeld dabei, insgesamt 195 Euro in „szenetypischer Stückelung“. Seit seiner Verhaftung im vergangenen Oktober sitzt der Mann in Untersuchungshaft.

Angeklagter bestreitet Vorwürfe

In der Verhandlung am Donnerstag vor der Dritten Großen Strafkammer bestritt der Angeklagte sämtliche Vorwürfe. Er habe der Frau nichts in den Kaffee gemischt und die Drogen in seiner Wohnung hätten ihm nicht gehört, erklärte er. Er sei selbst erstaunt gewesen über die Mengen, die die Fahnder zutage gebracht hatten. Damals habe er mit zwei Mitbewohnern in der Wohnung gelebt, wo man täglich Besuch gehabt habe. Der Schrank auf dem Flur sei für jedermann zugänglich gewesen, auch ohne Schlüssel habe man die Wohnung betreten können. Die Drogen, die er auf dem Galli-Markt bei sich getragen hatte, habe er kurz vor seiner Festnahme für seinen eigenen Konsum erworben. Ecstasy und Amphetamine habe er am nächsten Tag als Bote überbringen sollen. Dafür habe er kein Geld erhalten. Er habe gehofft, sein „Dankbarkeitsdienst“ werde ihm beim nächsten Kauf einen besseren Kurs einbringen. Namen der Verkäufer oder Empfänger mochte er aus Angst nicht nennen.

Ein psychiatrischer Sachverständiger attestierte dem Angeklagten seine uneingeschränkte Schuldfähigkeit. Trotz jahrelangen Drogen- und Alkoholkonsums stellte er ihm eine „tendenziell günstige Prognose“. Er sei nicht vorbestraft und habe seinen Konsum in der Haft beendet. Eine Einweisung in den Maßregelvollzug hielt er darum zwar für nicht erforderlich, er riet dem Angeklagten aber dringend zu einer freiwilligen, ambulanten Behandlung.

Die Verhandlung wird am Donnerstag, 27. März, ab 10 Uhr fortgesetzt.

Ähnliche Artikel