Verfahren vor Landgericht Aurich Impfung verweigert – Soldat wehrt sich gegen Bestrafung
Ein 52-jähriger Berufssoldat des Wittmunder Geschwaders lehnte vor zwei Jahren eine Corona-Impfung aus persönlichen Gründen ab. Das hatte weitreichende Folgen.
Aurich - Soldaten haben keine Wahl: Sie müssen sich immer noch gegen das Corona-Virus impfen lassen. Das sieht das Gesetz vor. Ein 52-jähriger Berufssoldat der Flugbereitschaftsstafel beim Wittmunder Geschwader hat sich im November 2022 und im April 2023 jeweils dieser Anordnung seines Vorgesetzten widersetzt. Er erschien zwar zu den jeweiligen Terminen, verweigerte aber die Corona-Impfung verweigert. Deswegen wurde er im November 2023 vom Wittmunder Amtsgericht zur Zahlung von 60 Tagessätzen à 100 Euro verurteilt. Das wollte der in Stade lebende Soldat nicht hinnehmen: Er legte Berufung ein und suchte sich einen Anwalt, der viel Erfahrung mit der Vertretung von Impfverweigerern hat. Sven Lausen hat laut Medienberichten für Bundeswehr-Soldaten schon einige Freisprüche vom Tatvorwurf der Gehorsamsverweigerung in Bezug auf die Ablehnung der Injektionen erzielt.
Dass er sich genau mit einem Sachverhalt beschäftigt, stellte der Hamburger Rechtsanwalt auch bei der Berufungsverhandlung am Montag vor dem Landgericht Aurich unter Beweis. Der Jurist rügte die Kammer vor Eröffnung des Verfahrens wegen einer „Dokumentationsschwäche“ bei der Besetzung der Schöffen. Dann sagte er, dass es sich bei seinem Mandanten nicht um den klassischen Fall des Impfverweigerers handele: „Die Gründe für seine Entscheidung liegen im persönlichen Bereich.“
Offene Aussprache nur unter eine Bedingung
Der Angeklagte selbst äußerte sich nicht zu den Vorwürfen. Gleich zu Beginn der Verhandlung stand die Möglichkeit einer Einstellung des Verfahrens im Raum. Die wurde aber sogleich vom Vertreter der Staatsanwaltschaft abgelehnt. Das sei generell bei „diesen Coronafällen“ die Maßgabe, hieß es. Also musste verhandelt werden. „Dann müssen wir jetzt aber wissen, was für einen Menschen wir vor uns haben“, forderte der Vorsitzende Richter Malte Sanders den Angeklagten zum Reden auf. Der ließ keinen Zweifel daran, dass es eine offene Aussprache nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit geben werde. Sein Anwalt stellte einen entsprechenden Antrag. Dem gab die Kammer statt. Hinter verschlossenen Türen erläuterte der 52-Jährige, warum er eine Impfung ablehnt.
Die Argumente müssen schwerwiegend gewesen sein. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft stimmte nämlich jetzt doch einer Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage zu. Der Angeklagte muss 1000 Euro an den Bund deutscher Einsatz-Veteranen zahlen. Richter Malte Sanders begründete die Entscheidung damit, dass der Angeklagte sich niemals etwas habe zuschulden kommen lassen.
Ausschluss aus der Bundeswehr droht
Er sei im November 2022, als er sich erstmals hätte impfen lassen sollen, bereits anderthalb Jahre lang krankheitsbedingt dienstunfähig gewesen. Zudem sei der Berufssoldat bereits stark gestraft durch die disziplinarrechtlichen Konsequenzen, die seine Weigerung unter Umständen haben werde. In vergleichbaren Fällen ist es nämlich schon zu einem Ausschluss aus der Bundeswehr gekommen.
Zu den Fakten: Nach der mutmaßlich letzten Erhebung des Verteidigungsministeriums vor zwei Jahren liegt der Anteil geimpfter und genesener Soldaten, die über eine vollständige Immunisierung verfügen, bei 94 Prozent. Die Impfquote der Soldaten bei Auslandseinsätzen liegt bei 100 Prozent. Unter den 183.638 Soldaten habe es rund 60.000 Corona-Fälle gegeben, teilte des Verteidigungsministerium mit. Das Bundesverwaltungsgericht hat überdies in einem Beschluss vom 7. Juni 2022 bestätigt, dass die Aufnahme der Covid-19-Impfung in das Basisschutzprogramm der Bundeswehr rechtskonform ist.