Hamburg Darum müssen Bürgergeld-Empfänger bald selbst für ihren Kabelanschluss zahlen

Eva Dorothée Schmid
|
Von Eva Dorothée Schmid
| 03.01.2024 11:01 Uhr | 0 Kommentare
Alle Bürgergeld-Empfänger müssen spätestens ab 1. Juli 2024 ihren Kabelanschluss selbst bezahlen. Foto: dpa/Britta Pedersen
Alle Bürgergeld-Empfänger müssen spätestens ab 1. Juli 2024 ihren Kabelanschluss selbst bezahlen. Foto: dpa/Britta Pedersen
Artikel teilen:

Bisher bekamen Bürgergeld-Empfänger den Kabelanschluss vom Jobcenter bezahlt, wenn er über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet wurde. Dies war sehr häufig der Fall. Doch ab 1. Juli 2024 ist das nicht mehr möglich.

Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
Jetzt Zugang freischalten und weiterlesen
mit ON+ unbegrenzter Zugriff auf alle Artikel.
Für Neukunden nur jeweils
1€
für die ersten drei Monate
jetzt weiterlesen
Sie sind bereits Digitalabonnent? Jetzt anmelden