Verbotenes Feuerwerk Polizei erwischt Jugendlichen in Emden mit Polenböllern

Mona Hanssen
|
Von Mona Hanssen
| 30.12.2023 15:40 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Artikel hören:
Das Zünden von Böllern und Raketen ist erst am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Die Verwendung sogenannter Polenböller ist aber ohne behördliche Erlaubnis immer verboten. Symbolfoto: Pixabay
Das Zünden von Böllern und Raketen ist erst am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Die Verwendung sogenannter Polenböller ist aber ohne behördliche Erlaubnis immer verboten. Symbolfoto: Pixabay
Artikel teilen:

Schon vor Silvester knallen Böller und zischen Raketen in Emden. Das ist verboten. Ebenso die Nutzung sogenannter Polenböller. Das wird einem Jugendlichen zum Verhängnis.

Emden - Polizeibeamten konnten am Freitagabend, 29. Dezember, im Emder Stadtteil Barenburg einen Jugendlichen mit sogenannten Polenböllern erwischen. Laut Polizeibericht war der 15-jährige Emder zuvor durch das Zünden der Böller aufgefallen. Die Beamten konnten ihn in der Heinrich-von-Kleist-Straße antreffen und die Böller sicherstellen.

Auf ihn kommt jetzt ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz zu, erklärt der Polizei-Dienstschichtleiter der Polizeiinspektion Leer/Emden auf Nachfrage. Weil es sich um einen Jugendlichen handelt, wird das Jugendstrafgesetz herangezogen. Eine Anhörung im Beisein seiner Eltern dürfte den 15-Jährigen aber erwarten. Dem Jugendlichen soll deutlich gemacht werden, dass es „so nicht geht“, so der Polizeibeamte. Ist er schon mehrfach mit solchen Vergehen aufgefallen, dann könnte auch eine Geldstrafe drohen.

Kaufen und Verwenden von Polenböllern verboten

Die Polizei weist in ihrem Bericht in diesem Kontext daraufhin, dass die Polenböller „mindestens unter die Feuerwerkskategorie 3“ fallen und „aufgrund ihrer Beschaffenheit/Gefährlichkeit beim Erwerb und der Verwendung einer behördlichen Erlaubnis und eines Befähigungsnachweises“ bedürfen. Heißt: Für alle Leute ohne diese Erlaubnis ist das Kaufen und Verwenden der Böller grundsätzlich verboten. Ohnehin ist das Zünden auch von erlaubten Böllern und Raketen erst am 31. Dezember und 1. Januar zugelassen.

Die verbotene Zündung von Polenböllern „kann zu einer Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren führen. Der Strafverfolgung schließt sich die kostenpflichtige Entsorgung beschlagnahmter Feuerwerkskörper an“, heißt es auf der Website der Bundespolizei dazu. Außerdem warnt die Bundespolizei: „Die oft mangelhafte Verarbeitung und der teils verarbeitete Industriesprengstoff können zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen, selbst bei korrekter Anwendung.“

Ähnliche Artikel