Altenpflegerin vor Gericht Falsches Attest zur Coronaimpfung vorgelegt
Das Amtsgericht Leer hatte die 52-Jährige zu einer Geldstrafe von 5600 Euro verurteilt. Die Frau ging in Berufung und erzielte in Aurich einen Teilerfolg.
Aurich/Leer - Aus Angst vor den gesundheitlichen Folgen hatte sich eine Altenpflegerin aus dem Kreis Leer entgegen der damals geltenden gesetzlichen Regelungen nicht gegen Corona impfen lassen wollen. Über das Internet hatte sie sich an eine Ärztin gewandt, die ihr ein entsprechendes Attest ausgestellt hatte. Dieses hatte sie dem Gesundheitsamt vorgelegt.
Vom Amtsgericht Leer war die 52-Jährige darum im März dieses Jahres wegen der Vorlage eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses zu einer Geldstrafe in Höhe von 5600 Euro (70 Tagessätze zu je 80 Euro) verurteilt worden. Nach ihrer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Aurich am Donnerstag konnte die Angeklagte jedoch einen Teilerfolg für sich verzeichnen. Die Kammer um Richterin Dorothee Bröker reduzierte die Strafe auf 1600 Euro (20 Tagessätze zu je 80 Euro).
Angeklagte bestreitet bewussten Betrug
In der Verhandlung bestritt die 52-Jährige, bewusst betrogen zu haben. Sie habe das Zertifikat für rechtens gehalten, gab sie an. Erst im Nachhinein seien ihr Zweifel an dem Vorgehen der Ärztin gekommen. Wegen ihrer Vorerkrankungen habe sie sich nicht impfen lassen wollen und sich über mehrere Wochen vergeblich bemüht, einen Arzt zu finden, der sie habe untersuchen wollen, um ihr ihre Unverträglichkeit zu bescheinigen.
Gleichzeitig habe das Gesundheitsamt den Druck erhöht, beschrieb sie die Zwickmühle, in der sie sich befunden habe. Schließlich habe ihr ein Kollege von der Ärztin berichtet, die im Internet entsprechende Atteste ausstellte, ohne sie dafür persönlich sehen zu wollen. Nach einem kurzen Video sei ihr eine allgemeine Frage zu Allergien gestellt worden, die sie ordnungsgemäß beantwortet habe. Nach Zahlung von 20 Euro habe sie das Dokument selbst ausdrucken können, demgemäß sie vorläufig nicht impffähig sei. Das habe sie als Auftrag wahrgenommen, sich um weitere Untersuchungen zu bemühen. Dem sei sie nachgekommen.
Verteidigerin bemängelte damalige Gesetzesvorgaben
Ihre Verteidigerin bemängelte die mangelhaften gesetzlichen Vorgaben damals, die Patienten mit Problemen rund um die Impfung haben „im Kreis laufen lassen“, und beantragte, ihre Mandantin freizusprechen.
Die Richter sahen jedoch die Schuld der Angeklagten als erwiesen an. Als Altenpflegerin habe sie wissen müssen, dass eine einzige, „so nichtssagende Frage“ den Ansprüchen einer Anamnese nicht genüge, begründete Richterin Bröker das Urteil. Zu ihren Gunsten berücksichtigte sie die „Notlage“ der Angeklagten, die um den Verlust ihres Arbeitsplatzes habe fürchten müssen.