Prozess um Pflegeleistungen  Zeuginnen belasten Auricher Geschäftsführerin

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 07.08.2023 16:53 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Am Amtsgericht Aurich wurde heute der Prozess gegen eine Geschäftsführerin eines privaten Pflegedienstes fortgesetzt. Foto: Romuald Banik
Am Amtsgericht Aurich wurde heute der Prozess gegen eine Geschäftsführerin eines privaten Pflegedienstes fortgesetzt. Foto: Romuald Banik
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Sie soll Leistungen bei Krankenkassen falsch abgerechnet haben. Die Angeklagte bestreitet die Vorwürfe wegen falscher Abrechnungen. Deshalb mussten jetzt Zeugen gehört werden.

Aurich - Weil die Altenpflegerin aus Aurich in zahlreichen Fällen Leistungen bei verschiedenen Krankenkassen falsch abgerechnet haben soll, steht die Geschäftsführerin eines privaten Pflegedienstes vor Gericht. Am Montag wurde der Prozess vor dem Amtsgericht Aurich fortgesetzt.

Wie berichtet, muss sich die 66-jährige Angeklagte wegen gewerblichen Betrugs vor dem Amtsgericht verantworten, nachdem sie Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt hatte. Laut Staatsanwaltschaft soll sie zwischen Januar 2015 und April 2017 in insgesamt 242 Fällen im Rahmen der häuslichen Krankenpflege Leistungen abgerechnet haben, die entweder gar nicht oder nicht sachgemäß ausgeführt worden waren. Der mutmaßlich entstandene Schaden beläuft sich gemäß Anklageschrift auf 47.000 Euro. In Erwartung eines Geständnisses hatte Richter Dr. Markus Gralla den Gerichtstermin vor drei Wochen zunächst ohne Zeugen angesetzt. Weil die Angeklagte jedoch die Vorwürfe bestreitet und ihre Verteidigerin die Anklageschrift an vielen Stellen als zu unkonkret bezeichnet, ist das Gericht auf die Angaben von Zeugen angewiesen.

Zeugen verklagten Geschäftsführerin nach Kündigung

Eine 53-jährige Altenpflegerin, die 2015 kurzzeitig als stellvertretende Pflegedienstleitung in dem Unternehmen der Angeklagten beschäftigt war, zeigte sich überrascht von ihrer Ladung nach so langer Zeit. Sie wohne schon lange in Hamburg und habe sich kaum an die Angeklagte erinnern können, erklärte sie in der Verhandlung. Auch ihre Angaben während des Ermittlungsverfahrens waren ihr nur noch vage präsent, so dass sie sich zunächst zu den allgemeinen Missständen in der Pflege ausließ. Der massive Fachkräftemangel in diesem Beruf führe häufig zu Unregelmäßigkeiten, nicht nur im Betrieb der Angeklagten. „Dann können Sie alle überall anzeigen“, fasste sie zusammen. Wie viele Pflegedienste habe auch die Angeklagte nur über wenige Fachkräfte verfügt, weshalb auch geringer qualifizierte Mitarbeiterinnen aus Angst um ihren Job Spritzen gesetzt oder Katheter gelegt hätten, ohne dazu ausgebildet gewesen zu sein. Darüber hinaus habe die Angeklagte in der Dokumentation Leistungen mit dem Kürzel bereits ausgeschiedener Pflegekräfte abgezeichnet.

Eine weitere Zeugin berichtete, sie sei 2016 von der Angeklagten als examinierte Pflegekraft für administrative Aufgaben eingestellt worden. Allerdings habe sie nie in deren Betrieb gearbeitet. Immer wieder habe sie nachgefragt, wann sie mit ihrer Arbeit beginnen könne, und sei stets vertröstet worden. Der Angeklagten sei es lediglich um ihr Examen gegangen, um damit den Auflagen für einen abrechnungsberechtigten Pflegedienst zu entsprechen. Beide Zeuginnen waren nach ihrem Ausscheiden aus dem Betrieb der Angeklagten vor das Arbeitsgericht gezogen, um ihren Lohn einzuklagen. In beiden Fällen hatte man sich dort auf einen Vergleich geeinigt.

Der Prozess wird am 28. August fortgesetzt. Bis dahin haben die Prozessbeteiligten ein Konvolut von rund 600 Seiten Unterlagen im Selbstleseverfahren durchzuarbeiten, die andernfalls während der Verhandlung zu verlesen gewesen wären. „Dann säßen wir wahrscheinlich nächstes Jahr noch hier“, vermutete Richter Gralla.

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