Prozess in Aurich Freispruch für Ärztin nach angeblich falschem Attest
Die Medizinerin aus Großefehn hatte einem Kind eine schwere Traumatisierung nach Corona-Tests bescheinigt. Das Amtsgericht Aurich hielt das für falsch. Nun zog das Landgericht einen anderen Schluss.
Aurich/Großefehn - Applaus und lauter glückliche Gesichter gab es am Donnerstag, 27. Juli, auf den Zuschauerrängen eines Saals des Landgerichts Aurich. Der Grund für die Erleichterung: der Freispruch einer Ärztin aus der Gemeinde Großefehn. Mehr als 30 Personen waren gekommen, um den Prozess zu verfolgen.
Das Amtsgericht Aurich hatte die Medizinerin zuvor zu einer Geldstrafe verurteilt. Sie hatte einem Neunjährigen ein schweres psychisches Trauma attestiert, nachdem dieser an der Auricher Waldorfschule vom Gesundheitsamt auf Corona getestet worden war. Nach Auffassung des Amtsgerichts war diese Feststellung falsch. Das Landgericht und die Staatsanwaltschaft kamen nun jedoch zu einem anderen Schluss.
Mutter: Junge war verängstigt
Die gesamte damalige vierte Klasse der Auricher Waldorfschule war von Mitarbeitern des Gesundheitsamtes auf Corona getestet worden. Die Mutter des neunjährigen Jungen gab an, darüber nicht informiert gewesen zu sein. Als sie ihren Sohn an diesem Tag abgeholt habe, sei er verängstigt gewesen. „In dieser Schule haben die an diesem Tag richtig was kaputtgemacht“, sagte die Mutter am Donnerstag vor Gericht.
Fünf Tage nach den Tests besuchte die Frau mit ihrem Sohn die Praxis der angeklagten Ärztin. Nach einer einstündigen Untersuchung attestierte die Medizinerin ihm schließlich eine schwere psychische Traumatisierung und stellte ihn für zwei Wochen von der Schule frei. Sie habe alles bei ihm feststellen können, was ein Trauma definiert: unter anderem Schlafstörungen, Wutausbrüche und Angstzustände. „Der Junge kriegte solche Angst, dass er überlegt hat ‚Spring ich aus dem Fenster?‘“, so die Ärztin über die Situation in der Schule.
Unzufrieden mit dem Urteil
7000 Euro Strafe sollte die Ärztin nach Urteil des Amtsgerichtes zahlen, weil sie ein falsches Attest ausstellte. Aus mehreren Gründen legte sie Berufung ein. Erst einmal sei das Attest nicht falsch gewesen, so die Ärztin.
Das Urteil hatte das Amtsgericht unter anderem damit begründet, dass die Behandlungszeit von einer Stunde für die Feststellung eines schweren Traumas nicht ausgereicht habe. Das stritt die Medizinerin ab. „Ich habe das sehr gründlich gemacht“, sagte sie. Zudem berichtete die Ärztin in ihrem Attest von anhaltenden Halsschmerzen des Jungen. Diese dauerten jedoch nur über den Tag des Tests an.
Staatsanwaltschaft tat sich bei Entscheidung schwer
Der Anwalt der Ärztin, Dr. Christian Knoche, plädierte für einen Freispruch. In der ersten Instanz sei einiges durcheinandergelaufen. „Was soll eine Ärztin in so einer Situation anderes tun?“, fragte er am Donnerstag immer wieder. Seine Mandantin sei eine ehrliche, besorgte und gut handelnde Ärztin.
Erster Staatsanwalt Lohmann sagte: „Ich tue mich schwer mit dieser Sache.“ Zwar habe die Angeklagte ihre Feststellungen im Attest zutreffend geschildert, doch in der Zusammenfassung habe es anders gestanden. „Tut mir leid, aber das ist schlampig und ungenau“, sagte er zu ihr. Lohmann ist davon überzeugt, dass eine Stunde ausreichend war, um das Attest auszustellen. Es sei nicht um die Verschreibung schwerer Psychopharmaka oder eine weitere Behandlung, sondern lediglich um ein paar Tage Schulbefreiung gegangen, so der Staatsanwalt. Auch er plädierte für einen Freispruch.
Richterin Dorothee Bröker hatte den Ausführungen des Staatsanwaltes nicht mehr viel hinzuzufügen. Auch die Kammer sei nicht davon überzeugt, dass das Attest unrichtig war. Der Tatbestand sei also nicht erfüllt. Dennoch: In dem Dokument gebe es „unglückliche Formulierungen“, so die Richterin.
Richterin machte Zuhörern Ansage
Schon bevor die Verhandlung begonnen hatte, ermahnte Richterin Bröker die Zuhörer: „Eine Ansage vorab: Alle Personen werden schweigen“. Sollte sie ein Räuspern, Lachen oder ein Wort hören, werde die Person des Saals verwiesen.
Zudem betonte sie im Vorhinein, lediglich das ausgestellte Attest spiele eine Rolle. „Es geht hier nicht darum, ob jemand Corona-Kritiker oder Corona-Leugner ist“, so Bröker. Denn die angeklagte Ärztin gehörte zu einer Gruppe, die sich „Ostfriesische Ärzte für gesundheitliche Aufklärung“ nennen. Die Mitglieder behaupteten unter anderem, dass eine Covid-Erkrankung vergleichbar mit der Grippe sei und das Kinder weniger ansteckend seien als Erwachsene. Zudem war sie auch bei Aktionen der Querdenker-Bewegung in Aurich aufgetreten.
Ärztin stellte falsches Attest nach Corona-Test aus
Ärztin aus Großefehn wegen Attest vor Gericht
Falsches Attest zur Coronaimpfung vorgelegt
Prozess gegen Ärztin ist ein Signal