Junger Auricher vor Gericht  18-jähriger Fahranfänger baute Unfall mit 1,23 Promille

Neelke Harms
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Von Neelke Harms
| 05.04.2023 13:59 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Bier und Ouzo trankt der Auricher, bevor er sich ans Steuer setzte. Foto: DPA
Bier und Ouzo trankt der Auricher, bevor er sich ans Steuer setzte. Foto: DPA
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Auf dem Heimweg von einer Feier ist der junge Mann in einen Graben gefahren, der Beifahrer wurde verletzt. Am Mittwoch verurteilte das Amtsgericht Aurich ihn – und erteilte Auflagen.

Aurich - Er hatte gerade erst den Führerschein in der Tasche, als ein heute 18-Jähriger im vergangenen Jahr unter Alkoholeinfluss in einen Graben in Aurich fuhr. Dabei verletzte er sich und seinen Mitfahrer. Das Auto war ein Totalschaden. Seine Fahrerlaubnis musste der Auricher noch am selben Abend abgeben.

Am Mittwoch stand der Mann vor dem Amtsgericht Aurich. Vorgeworfen wurde ihm eine vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs und Körperverletzung. Richter Simon Breuker verurteilte den Auricher unter Auflagen zu einer Geldstrafe über 400 Euro.

Nach Bier und Ouzo fahrtüchtig gefühlt

Ouzo und Bier habe er an dem Abend des Unfalls getrunken, bevor er ins Auto stieg, erklärte der Angeklagte. Wie viel, konnte er nicht mehr einschätzen. Es sei ein kleines Bier gewesen, aber auf die Frage des Richters, ob es fünf oder zehn Ouzo gewesen seien, wusste der Auricher keine Antwort. Der 18-Jährige erklärte, er habe geglaubt, noch fahrtüchtig zu sein. Nun wisse er jedoch, dass er nicht mehr hätte hinters Steuer steigen dürfen. „Es war eine dumme Idee und es tut mir leid. Ich würde so etwas nie wieder machen“, sagte er.

Laut Gericht erlitt ein Beifahrer Prellungen, Hämatome und leidet seit der Unfallfahrt unter Angstzuständen. Der Angeklagte selbst sagte, er habe Schmerzen im Rücken gehabt, die nach ein bis zwei Wochen abgeklungen seien.

Richter spricht von Vorsatz

Verteidiger Jörg Engelbarts sprach von einem fahrlässigen Verhalten. Doch Richter Breuker sah Vorsatz in der Tat des 18-Jährigen. Gerade kurz nach der Führerscheinprüfung wisse man, dass die Alkoholgrenze für Fahranfänger bei 0,0 Promille liege, und man nicht einen Schluck Bier trinken dürfe.

Ähnlich sah das auch die Staatsanwältin. „Nach einer Feier ins Auto zu steigen ist immer eine ganz schlechte Idee“, sagte sie.

Nach Jugendstrafrecht verurteilt

Weil der 18-Jährige noch im Elternhaus lebt und in der Ausbildung ist, könne man eine Entwicklungsverzögerung nicht ausschließen, so eine Jugendhelferin vor Gericht. Deshalb sprach sie sich für eine Verurteilung nach dem milderen Jugendstrafrecht aus.

Dem folgte Richter Breuker und verurteilte den jungen Auricher zu einer Geldstrafe in Höhe von 400 Euro. Das hatte auch der Verteidiger gefordert, die Staatsanwältin hielt 600 Euro für angemessen. Zudem muss der 18-Jährige an einem Verkehrserziehungskurs teilnehmen und einen Termin bei der Suchtberatung vereinbaren. Denn: „Das spricht dafür, dass sie doch ein bisschen öfter trinken“, sagte Breuker dazu, dass der Mann sich bei 1,23 Promille noch fahrtauglich fühlte.

Führerschein für weitere sieben Monate eingezogen

Außerdem wird der Führerschein des Angeklagten für weitere sieben Monate eingezogen. Ob er seine Fahrerlaubnis dann auch wirklich zurückbekomme, könne man noch nicht sagen, so Breuker. Aber das Thema Alkohol würde auch dann sicher noch einmal eine Rolle spielen.

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