Harmsdorf Reichsbürger aus Norddeutschland lassen Sohn seit Jahren nicht in die Schule
Ein Kind aus Harmsdorf in Schleswig-Holstein geht seit Jahren nicht mehr in die Schule. Die Polizei stuft die Eltern als Reichsbürger ein. Warum der Staat in diesem Fall an seine Grenzen stößt.
Tanzen da Reichsbürger allen zuständigen Ämtern auf der Nase herum? Wie ist es möglich, dass ein Kind über Jahre nicht in die Schule geht? In Harmsdorf im Kreis Ostholstein ignorieren Claudia (53) und Reinhard S. (74) die Schulpflicht für ihren Sohn. Und die Behörden finden offenbar keine Lösung.
Der Fall war öffentlich geworden, weil Installateure bei der Familie wegen unbezahlter Rechnungen unter Polizeischutz Gas und Wasser abstellten und ein Haftbefehl vollstreckt wurde, da der Vater des Jungen eine Geldstrafe wegen Körperverletzung nicht bezahlt hatte.
Über die beiden Erwachsenen sagte Polizeipressesprecherin Claudia Struck, es lägen „entsprechende Erkenntnisse vor, dass die Personen nicht mit unserem staatlichen Rechtssystem konform gehen und es sich um Reichsbürger handelt.“
Regelmäßig gezahlt wurden hingegen die Zwangsgelder, die das Schulamt erhob, weil der Sohn, heute 16 Jahre alt, seit 2018 nicht mehr in die Schule ging. 1000 Euro mussten die Eltern nach Informationen unserer Redaktion bereits Ende 2018 zahlen, 2019 wurde ein weiteres Zwangsgeld erhoben; sogar 2000 Euro waren es im Jahr 2022.
Der Junge hatte die Waldorfschule in Lensahn besucht. Wegen der Brisanz kann sich Schulleiterin Britta Mann gut an den Fall erinnern. Nach einer Ummeldung habe man geprüft, ob der Junge wirklich an der neuen Schule angekommen sei. „Das ist nicht passiert“, erklärt Mann. „Deshalb haben wir das Schulamt eingeschaltet.“
Im Kieler Bildungsministerium zählt Sprecherin Patricia Zimnik die Schritte auf, die eingeleitet wurden: Kontakt zu den Eltern, Zwangsgeld und schließlich Einschaltung des Jugendamtes. Sie betont: „Die Schulpflicht ist Teil des Kindeswohls“.
Die Frage, wie es mit dem Kindeswohl vereinbar ist, wenn ein Junge über Jahre nicht zur Schule geht, will der für das Jugendamt zuständige Kreis Ostholstein nicht beantworten. Von dort heißt es: Würden Eltern nicht kooperieren, werde das Familiengericht angerufen.
Tatsächlich gab es neben den Zwangsgeldern auch Prozesse vor dem Familiengericht. Offenbar hat man Eltern und Kind aber ihren Willen gelassen. Jörg Kriewitz, Leiter des Amtsgerichts in Oldenburg, sagte: „Wenn der Junge von der Polizei geweckt und zur Schule gebracht wird, haut der doch nach der ersten Stunde wieder ab und geht nach Hause.“
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Und eine Inobhutnahme des Kindes durch das Jugendamt? Tomas Jeck, Sprecher des Kreises Ostholstein, erklärt: „Bei Gefahr im Verzuge könnten Kinder auch ohne Gerichtsentscheidung in Obhut genommen werden. Aber die Durchführung einer solchen Schutzmaßnahme ist gegen den Willen, insbesondere des Jugendlichen, unter Einsatz von Zwangsmaßnahmen rechtlich nicht möglich.“
Haben alle kapituliert? Diese Frage muss die Politik beantworten. Der Fall ist Thema im Bildungsausschuss des Kieler Landtages.