Haftstrafe für Gewalttäter  Schläge und Tritte mit Folgen

| | 10.08.2022 19:18 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Mit der Faust schlug der Angeklagte der Tochter seiner Verlobten ins Gesicht. Seine Lebensgefährtin trat er mit schweren Arbeitsschuhen. Foto: DPA
Mit der Faust schlug der Angeklagte der Tochter seiner Verlobten ins Gesicht. Seine Lebensgefährtin trat er mit schweren Arbeitsschuhen. Foto: DPA
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Ein 50-Jähriger muss nach Gewalt gegen seine Verlobte und deren Tochter für mehr als ein Jahr ins Gefängnis. Warum eine Bewährungsstrafe nicht mehr in Betracht kam.

Marienhafe/Norden - Am Ende rettete ihn auch ein uneingeschränktes Geständnis nicht: Weil er gegenüber seiner Verlobten und deren Tochter gewalttätig wurde, muss ein früherer Brookmerlander ins Gefängnis. In einem Prozess vor dem Amtsgericht Norden verurteilte Strafrichterin Karin Lauxtermann den 50-Jährigen am Mittwoch wegen einfacher und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten.

Die muss der derzeit arbeitslose gelernte Gas- und Wasserinstallateur jedenfalls zum Teil auch verbüßen. Den Vollzug der Strafe zur Bewährung auszusetzen, sah Lauxtermann keine Möglichkeit. Zu viel hatte sich der Angeklagte in der Vergangenheit bereits zu Schulden kommen lassen, zu oft wurde er wieder straffällig, obwohl er noch unter laufender Bewährung stand.

Streit mit Verlobter

So auch dieses Mal. Laut Anklageschrift geriet der 50-Jährige am 24. Februar dieses Jahres in Marienhafe mit seiner Verlobten in Streit. Als deren Tochter sich einmischte, schlug ihr der Angeklagte mit der Faust ins Gesicht, wobei das Opfer eine Prellung am Auge erlitt. Weil seine Lebensgefährtin eingriff und ihn an die Wand drückte, schubste er sie zu Boden und trat gegen ihren Oberkörper. Da er dabei schwere Arbeitsschuhe trug, wertete die Staatsanwaltschaft dies als gefährliche Körperverletzung. Die Frau erlitt Prellungen und Blutergüsse.

Vor dem Amtsgericht Norden musste sich der frühere Brookmerlander am Mittwoch verantworten. Foto: Thomas Dirks
Vor dem Amtsgericht Norden musste sich der frühere Brookmerlander am Mittwoch verantworten. Foto: Thomas Dirks

Der Angeklagte stritt die gegen ihn erhobenen Vorwürfe nicht ab. Und das obwohl ihm, wie er sagte, teilweise die Erinnerung fehle. „Es war so. Das ist absolut eskaliert“, sagte er. Es tue ihm aufrichtig leid. „Das hätte nicht passieren dürfen“. Der Vorfall habe einiges verändert. Er und seine Verlobte hätten Anfang Juni heiraten wollen. „Daraus ist deswegen nichts mehr geworden“, bedauerte der 50-Jährige. Zwar habe er inzwischen wieder ein freundschaftliches Verhältnis zu der Frau. „Aber sie fehlt mir sehr“, sagte er. Zur Tatzeit war der 50-Jährige erheblich alkoholisiert. Ein Test der Polizei ergab 1,55 Promille. Er habe „gut was getrunken“, sagte der Angeklagte. Ein generelles Problem mit Alkohol will er nicht haben, räumte aber ein: „Immer wenn ich was getrunken habe, kriege ich Probleme.“

16 Vorstrafen

Das war in der Vergangenheit so, wie sein von der Richterin auszugsweise vorgelesenes Vorstrafenregister belegte. 16 Einträge umfasst es. Betrug, Diebstahl, Trunkenheit im Straßenverkehr und Körperverletzungen – der 50-Jährige kassierte schon viele Strafen und saß auch bereits im Gefängnis, weil er sich eben nicht bewährte. Daran werde sich auch nichts ändern, waren sich die Vertreterin der Staatsanwaltschaft und die Richterin einig. Eine günstige Sozialprognose sahen beide nicht.

Zwar sei der Angeklagte alkoholisiert gewesen, habe sich glaubhaft reuig gezeigt und durch sein Geständnis den Opfern eine Zeugenaussage vor Gericht erspart. Dennoch sei er ein Bewährungsversager und werde immer wieder straffällig. Alle bisherigen Strafen hätten ihn offenkundig nicht beeindruckt. „Sie sind mehrfach eingefahren. Das scheint bei Ihnen nicht gefruchtet zu haben“, sagte die Richterin. Das Maß sei voll. „Es gibt keine Bewährung mehr für Sie“, so Lauxtermann, die mit ihrem Urteil unter der Forderung der Staatsanwaltschaft blieb, deren Vertreterin ein Jahr und sieben Monate Gefängnis gefordert hatte.

Der Pflichtverteidiger des Angeklagten, der Auricher Anwalt Aleksandar Adamovic, plädierte auf eine erneute zehnmonatige Bewährungsstrafe. Man sollte seinem Mandanten die Möglichkeit geben, an seinem Alkoholproblem zu arbeiten. „Der Alkohol zieht sich wie einer roter Faden durch sein Leben“, so der Anwalt.

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