Haftstrafe für Gewalttäter Schläge und Tritte mit Folgen


Mit der Faust schlug der Angeklagte der Tochter seiner Verlobten ins Gesicht. Seine Lebensgefährtin trat er mit schweren Arbeitsschuhen. Foto: DPA
Ein 50-Jähriger muss nach Gewalt gegen seine Verlobte und deren Tochter für mehr als ein Jahr ins Gefängnis. Warum eine Bewährungsstrafe nicht mehr in Betracht kam.
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