Haftstrafe für Gewalttäter Schläge und Tritte mit Folgen

| | 10.08.2022 19:18 Uhr | 0 Kommentare
Mit der Faust schlug der Angeklagte der Tochter seiner Verlobten ins Gesicht. Seine Lebensgefährtin trat er mit schweren Arbeitsschuhen. Foto: DPA
Mit der Faust schlug der Angeklagte der Tochter seiner Verlobten ins Gesicht. Seine Lebensgefährtin trat er mit schweren Arbeitsschuhen. Foto: DPA
Artikel teilen:

Ein 50-Jähriger muss nach Gewalt gegen seine Verlobte und deren Tochter für mehr als ein Jahr ins Gefängnis. Warum eine Bewährungsstrafe nicht mehr in Betracht kam.

Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten
Jetzt Zugang freischalten und weiterlesen
mit ON+ unbegrenzter Zugriff auf alle Artikel.
Für Neukunden nur jeweils
1€
für die ersten drei Monate
jetzt weiterlesen
Sie sind bereits Digitalabonnent? Jetzt anmelden