Augsburg Gericht entscheidet, wer sein Cola-Orange-Mischgetränk „Spezi“ nennen darf


Der Mix aus Cola und Orangenlimonade ist wohl urheberrechtlich geschützt. Foto: Unsplash/Angelina Yan (Symbolbild)
Die bayerischen Brauereien Riegele und Paulaner streiten sich vor einem bayerischen Gericht um Lizenzgebühren für Cola mit Orangengeschmack. Verhandelt wird dabei auch, wem die Spezi gehört.
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