Augsburg  Gericht entscheidet, wer sein Cola-Orange-Mischgetränk „Spezi“ nennen darf

Sören Becker
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Von Sören Becker
| 28.06.2022 20:21 Uhr | 0 Kommentare
Der Mix aus Cola und Orangenlimonade ist wohl urheberrechtlich geschützt. Foto: Unsplash/Angelina Yan (Symbolbild)
Der Mix aus Cola und Orangenlimonade ist wohl urheberrechtlich geschützt. Foto: Unsplash/Angelina Yan (Symbolbild)
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Die bayerischen Brauereien Riegele und Paulaner streiten sich vor einem bayerischen Gericht um Lizenzgebühren für Cola mit Orangengeschmack. Verhandelt wird dabei auch, wem die Spezi gehört.

Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
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