Berlin Streichung von 219a: Was sich jetzt für ungewollt Schwangere ändert

Flora Hallmann
|
Von Flora Hallmann
| 24.06.2022 18:14 Uhr | 0 Kommentare
Der Bundestag hat die Streichung des Paragrafen 219a beschlossen. Foto: dpa/Ralf Hirschberger
Der Bundestag hat die Streichung des Paragrafen 219a beschlossen. Foto: dpa/Ralf Hirschberger
Artikel teilen:

Paragraf 219a ist Geschichte: Die Ampel-Koalition hat den sogenannten Werbeparagraphen für Schwangerschaftsabbrüche gestrichen. Was das für ungewollt Schwangere bedeutet – die wichtigsten Fragen und Antworten.

Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten
Jetzt Zugang freischalten und weiterlesen
mit ON+ unbegrenzter Zugriff auf alle Artikel.
Für Neukunden nur jeweils
1€
für die ersten drei Monate
jetzt weiterlesen
Sie sind bereits Digitalabonnent? Jetzt anmelden