Berlin (dpa)

Erste bundesweite Corona-Schutzregeln fallen weg

| 20.03.2022 05:52 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
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Kellner Tonet Devolli vom Restaurant Mühlstein in Wedel beseitigt die Hinweise zu den 3G-Regeln. Foto: Georg Wendt/dpa
Kellner Tonet Devolli vom Restaurant Mühlstein in Wedel beseitigt die Hinweise zu den 3G-Regeln. Foto: Georg Wendt/dpa
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Auch wenn eine Reihe von Corona-Auflagen nun ausgelaufen ist - von einem „Freedom Day“ kann keine Rede sein. Die Länder wollen die Übergangsfrist bis Anfang April nutzen.

Ungeachtet hoher Corona-Infektionszahlen fallen erste bundesweite Schutzauflagen in Deutschland weg.

So werden fürs Zugfahren mit der Deutschen Bahn von heute an keine 3G-Nachweise als Geimpfte, Genesene oder Getestete mehr benötigt, wie das Infektionsschutzgesetz nunmehr festlegt. Die Maskenpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr gilt aber weiter. Aufgehoben ist nun auch die gesetzliche Verpflichtung zu 3G-Zutrittsnachweisen am Arbeitsplatz. Künftig sollen Unternehmen selbst die Gefährdungslage einschätzen und in betrieblichen Hygienekonzepten Schutzmaßnahmen festlegen können.

„Wir haben Rekord-Inzidenzen“

Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Reiner Hoffmann, fordert eine rasche Rücknahme der Corona-Lockerungen. „Wir haben Rekord-Inzidenzen, und im Herbst kann sich die Lage noch einmal verschlechtern“, sagte Hoffmann den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Ich plädiere dafür, das Infektionsschutzgesetz und auch die Covid-Arbeitsschutzverordnung rasch nachzuschärfen. Wir dürfen nicht riskieren, dass der Arbeitsplatz wieder zu einem Infektionsherd wird.“

Die 3G-Regeln am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln hatten knapp vier Monate lang gegolten. Sie entfallen nun nach Änderungen der bundesweiten Rechtsgrundlage, die der Bundestag mit Stimmen der Ampel-Koalition am Freitag beschlossen hatte. Damit sind den Ländern nur noch wenige allgemeine Schutzvorgaben im Alltag etwa zu Masken und Tests in Einrichtungen für gefährdete Gruppen wie Pflegeheimen und Kliniken möglich. Für regionale „Hotspots“ können aber weitergehende Beschränkungen kommen, wenn das Landesparlament für diese eine besonders kritische Corona-Lage feststellt.

Länder kritisieren Neuregelung

Bei den Ländern ist die Neuregelung auf scharfe Kritik gestoßen. Parteiübergreifend haben Ministerpräsidenten dem Bund einen verantwortungslosen Alleingang in der Corona-Politik vorgeworfen. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sagte der „Bild am Sonntag“: „Statt Tag der Freiheit droht ein Tag der Unvernunft.“ Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) widersprach: „Ab sofort rücken wir die Eigenverantwortung der Menschen nach vorne. Wir gehen wieder einen großen Schritt in Richtung Normalität.“

Alle Länder wollen nun eine im Gesetz vorgesehene Übergangsfrist von zwei Wochen nutzen. Damit können aktuell bestehende Regelungen wie weitergehende Maskenpflichten in anderen Bereichen wie Geschäften und Schulen oder Zugangsregeln wie 2G und 3G bis längstens zum 2. April bestehen bleiben - ausgenommen sind aber etwa Kontaktbeschränkungen oder Teilnehmerobergrenzen für Veranstaltungen. Die Übergangszeit soll auch genutzt werden können, um neue Regeln zu besiegeln.

Der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, warnte, mit dem schnellen Wegfall der Maskenpflicht in vielen Bundesländern würden die Schulen zur Durchseuchung freigegeben. „Mir bereitet es große Sorgen, wie schnell die Maskenpflicht in den Schulen in vielen Bundesländern jetzt wegfällt - und das, obwohl wir uns noch immer mitten in der Omikron-Welle befinden und die Infektionszahlen wieder steigen“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). „Ich hoffe, dass uns das alles nicht demnächst auf die Füße fällt.“

© dpa-infocom, dpa:220320-99-594914/4

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