Aurich

Gastronomie: Kurzarbeitergeld bei freiwilliger Schließung ungewiss

Kim Hüsing
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Von Kim Hüsing
| 02.12.2021 14:02 Uhr | 0 Kommentare
Nicht alle Restaurants und Cafés bedienen derzeit ihre Kunden. Ob sie Kurzarbeitergeld bekommen können, hängt von den Umständen ab. Foto: DPA
Nicht alle Restaurants und Cafés bedienen derzeit ihre Kunden. Ob sie Kurzarbeitergeld bekommen können, hängt von den Umständen ab. Foto: DPA
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Wenn Unternehmer ihre Restaurants während der Pandemie freiwillig schließen, ist eine Zahlung von Kurzarbeitergeld ungewiss. Die Agentur für Arbeit fordert wirtschaftliche Folgen zu belegen.

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