Ostfriesland
Landkreis Leer warnt vor Geflügelpest

Die Behörde geht davon aus, dass sich die Geflügelpest in diesem Winter wieder ausbreitet. Sie rät Haltern, Vorkehrungen für eine Aufstallung zu treffen – denn die könnte schnell zur Pflicht werden.
Leer -Mit dem einsetzenden Vogelzug aus Skandinavien und Zentralasien nimmt die Gefahr zu, dass sich die Geflügelpest erneut ausbreitet. Angesichts dessen empfiehlt das Veterinäramt des Landkreises Leer allen Geflügelhaltern dringend, schon an diesem Wochenende entsprechende Vorkehrungen zu treffen. „Mit einer Aufstallpflicht ist kurzfristig zu rechnen“, teilt die Behörde mit.
Der Seuchenzug in der vergangenen Wintersaison hatte verheerende Folgen in Wildvogel- wie in Hausgeflügelbeständen. Auch für die kommenden Wintermonate stuft das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) als nationales Referenzlabor die Wahrscheinlichkeit von Seuchenausbrüchen bei Wildvögeln, aber ebenso unter Hausgeflügel, als hoch ein. Erste Ausbrüche hat es bereits gegeben.
Vorbereitungen für Aufstallpflicht treffen
Aus diesem Grund empfiehlt das Veterinäramt des Landkreises allen Geflügelhaltern dringend, sich umgehend auf eine mögliche Aufstallpflicht einzustellen. Falls noch nicht geschehen, sollten Ställe und Ausläufe entsprechend gegen Wildvögel abgesichert werden, damit das Virus nicht eingetragen wird. Außerdem sollten die Hygienevorkehrungen laut einer Mitteilung überprüft und gegebenenfalls erweitert werden. Sollte es zu einer Aufstallpflicht kommen, gilt diese auch für kleine und private Geflügelhaltungen.
Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Ein Verdacht muss sofort dem zuständigen örtlichen Veterinäramt mitgeteilt werden. Zur Überprüfung des Verdachtes auf Geflügelpest entnehmen die Veterinärbehörden Proben. Diese werden zur Untersuchung in spezielle amtliche Labors gebracht. Bestätigt sich der Verdacht, werden vor Ort Maßnahmen getroffen. Tote Vögel sollten nicht angefasst werden, rät die Kreisbehörde. Das Veterinäramt erteilt weitere Auskünfte unter Tel. 0491/926451.