Aurich
Richterin: Kunstharz war nicht gestohlen
Ein Internet-Surfer erstattete Anzeige, weil er glaubte, das angebotene Kunstharz sei gestohlen. Das Gericht folgte zunächst dem Vorwurf. Doch der Angeklagte erhob Einspruch – und bekam recht.
Aurich - Vor dem Amtsgericht wurde am Dienstag ein Mann aus Aurich von dem Vorwurf des Diebstahls freigesprochen. Er hatte zwischen 2015 und 2019 mehrere Kilogramm Epoxidharz im Internet verkauft und dafür einen Preis zwischen 60 und 70 Euro pro Kilogramm erzielt. Die Staatsanwaltschaft ging von einem Gesamterlös von 8500 Euro aus und beantragte die Einziehung dieser Summe. Wegen deren Höhe lehnten Richterin und Staatsanwältin den Antrag der Verteidigung ab, das Verfahren einzustellen.
Der 52-Jährige hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts eingelegt. In der Verhandlung bestritt er den Vorwurf des Diebstahls. Der gelernte Maurer ist seit vielen Jahren in einem Auricher Chemieunternehmen angestellt, wo er das Kunstharz laut Anklage zuvor entwendet haben sollte. Ein Internet-Surfer hatte ihn in diesem Sinne angezeigt. Er habe das Harz jedoch über eine andere Firma bezogen, erklärte er in der Verhandlung. Dort falle der Klebstoff regelmäßig als Abfallprodukt an. Über die Jahre habe sich eine „Bastelgemeinschaft“ gebildet, deren Mitglieder die Reste aus riesigen Behältnissen für unterschiedliche Zwecke weiter verwendeten.
Verteidiger kritisierte „Riesenaufwand“
Diese müssten ansonsten teuer als Sondermüll entsorgt werden. Die chemische Zusammensetzung des Harzes unterscheide sich deutlich von den Materialien seines Unternehmens. Der Geschäftsführer des angeblich bestohlenen Unternehmens konnte über keinen Verlust klagen. Dort würden Tausende Tonnen Material pro Jahr verarbeitet, wenn etwas fehlte, merke man es nicht einmal, berichtete er. Dass das besagte Material aus seinem Betrieb stamme, höre er hier zum ersten Mal. Dass dessen Zusammensetzung eine andere als bei ihnen gebräuchliche ist, hielt er für denkbar.
Verteidiger Arnold Eilers kritisierte das Vorgehen der Behörden in diesem Verfahren. Ein Kunde im Internet habe eine Behauptung aufgestellt und schon sei ein „Riesenaufwand“ betrieben worden, bemängelte er. Dabei gebe es weder einen Geschädigten noch hätten sich die Ermittlungen auf die Analyse des fraglichen Harzes konzentriert, mit der sich die Herkunft hätte überprüfen lassen. Der Vorwurf des Diebstahls sei „völlig aus der Luft gegriffen“. Weil sich nicht klären ließ, wie der Angeklagte an das Harz gelangt war und woher es stammte, beantragte die Staatsanwältin seinen Freispruch, dem Richterin Stellmacher auch darum nachkam, weil sich die Quelle des Materials nicht nachweisen mehr ließ.