Berlin (dpa)

Unionsfraktionsvize Frei setzt auf Vorratsdatenspeicherung

| 20.09.2021 13:27 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Für eine Neurregelung der Vorratsdatenspeicherug in Deutschland wird derzeit auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs gewartet. Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa
Für eine Neurregelung der Vorratsdatenspeicherug in Deutschland wird derzeit auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs gewartet. Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa
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Bringt das ausstehende Urteil zur Vorratsdatenspeicherung wirklich neue Handlungsmöglichkeiten für die Zukunft? Unionsfraktionsvize frei hält die Speicherung der Daten für wichtig. Die FDP warnt vor einem „Luftschloss“.

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Thorsten Frei, macht sich für die erneute Nutzung der Vorratsdatenspeicherung in der Zukunft stark. Derzeit liegt die Regelung in Deutschland auf Eis, bis ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum deutschen Vorgehen vorliegt. Das Verfahren dort ist in der Schlussphase, mit einem Urteil ist nach früheren Angaben eines Gerichtssprechers ab Februar zu rechnen. Widerspruch kam von der FDP.

„Nach der Bundestagswahl steht die Neuregelung der Speicherverpflichtung an“, sagte Frei der Deutschen Presse-Agentur. „Dies wird die wichtigste Entscheidung sein, die der neue Bundestag im Bereich der inneren Sicherheit in der nächsten Wahlperiode treffen muss.“ Bei der Vorratsdatenspeicherung werden Anbieter gesetzlich verpflichtet, die Telefon- und Internetverbindungsdaten der Nutzer zu sichern, so dass Ermittler später darauf zugreifen können.

„Für mich ist klar, dass CDU und CSU nur einen Koalitionsvertrag unterschreiben können, der ein klares Bekenntnis zur Speicherverpflichtung enthält und diese Verpflichtung bei den IP-Adressen deutlich ausweitet“, sagte der CDU-Politiker Frei, der sich in dieser Haltung von der bisherigen Urteilspraxis des EuGH ermutigt sieht.

Für Ermittlungen elementar

Die Vorratsdatenspeicherung sei ein zentrales Ermittlungsinstrument der Polizei, argumentierte Frei. „Doch Jahr für Jahr können wir im Bereich des Kindesmissbrauchs und der Kinderpornografie den Tätern schutzlos ausgelieferte Kinder nicht retten und Tausende von Fällen nicht aufklären, weil die Speicherverpflichtung für IP-Adressen bis zum Urteil des EuGHs ausgesetzt ist“, beklagte er.

FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae sprach mit Blick auf Freis Forderungen von einem „Luftschloss“. Der EuGH habe die anlasslose und flächendeckende Speicherung bereits mehrfach als unzulässig eingestuft. „Die Union wäre gut damit beraten, nicht sehenden Auges ein verfassungs- und europarechtswidriges Instrument zur Koalitionsbedingung zu machen“, warnte Thomae.

„Im anonymen Darknet, wo die schweren Fälle des Kindesmissbrauchs und der Kinderpornografie stattfinden, ist sie zudem völlig nutzlos. Hier helfen nur gut ausgebildete Ermittler und eine entsprechende Ausstattung der Sicherheitsbehörden.“ Seine Partei fordere deshalb das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren. Dabei könnten die Behörden bei einem Verdacht einen Telekommunikationsanbieter anweisen, Verkehrsdaten länger zu speichern.

© dpa-infocom, dpa:210920-99-288325/2

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