Frankenthal (dpa)

Berufung im Prozess gegen Verkehrssünder

| 28.07.2020 04:57 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Er soll sich immer wieder ans Steuer gesetzt haben, obwohl er keine gültige Fahrerlaubnis hatte. Und sein Punktekonto in Flensburg ist prall gefüllt. Ins Gefängnis schickte ein Gericht den Angeklagten aber nicht - nun will die Staatsanwaltschaft die Bewährung kippen.

Vor dem Landgericht im pfälzischen Frankenthal beginnt heute der Berufungsprozess gegen einen Mann mit 373 Punkten in der Flensburger Verkehrssünderdatei.

Der Beschuldigte war im Dezember 2019 wegen zweier Fahrten ohne Führerschein zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Gegen diese Entscheidung ging die Staatsanwaltschaft in Berufung.

Der Schuldspruch des Amtsgerichts Speyer an sich sei unstrittig, sagt der Leitende Oberstaatsanwalt Hubert Ströber aus Frankenthal. Es gehe um die Bewährung. Aus Sicht der Anklagebehörde war der Mann uneinsichtig. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Monate Gefängnis gefordert, die Verteidigung plädierte auf sechs Monate mit Bewährung.

Geprüft wird in der Berufung unter anderem, ob sich der Mann die Verurteilung zu Herzen genommen hat - und ob es also eine günstige Sozialprognose gibt. Ein Urteil noch am selben Tag ist möglich.

Für den Beschuldigten geht es um viel: Wegen früherer Fahrten war er bereits zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Sollte in der jetzigen Berufung die Bewährung in eine Haftstrafe umgewandelt werden, könnte die frühere Bewährung widerrufen werden.

Im Prozess in Speyer ging es im Dezember konkret um zwei Fahrten. Die 373 Punkte spielten nur am Rande eine Rolle. Diese Zahl setzt sich zusammen aus mehr als 150 Fahrten ohne gültigen Führerschein, die der Mann als Berufsfahrer absolviert hatte. Die Behörden kontrollierten die Tachoscheiben und verhängten pro Fahrt zwei Punkte.

Das Gericht urteilte damals, eine Haftstrafe sei zwar denkbar. Der Beschuldigte habe aber die Fahrten gestanden und verzichte auf die Rückgabe seines beschlagnahmten Autos im Wert von etwa 35.000 Euro.

Ursprünglich sollte die Berufung bereits im April verhandelt werden, aber die Corona-Pandemie ließ dies nicht zu. Allgemein spielt eine spätere Berufung oft dem Angeklagten in die Hände: Je mehr Zeit ohne Verstoß seit dem ursprünglichen Urteil vergeht, desto günstiger für den Beschuldigten - weil es dann heißen könnte: Die Prognose war offenbar richtig, eine Bewährungsstrafe ist angemessen.

In der Berufung geht es vor allem um Beweise zum Thema Bewährung - also: Wie hat sich der Mann in der Zeit zwischen dem Urteil im Dezember und heute verhalten? Dazu können auch Zeugen gehört werden.

© dpa-infocom, dpa:200728-99-947035/2

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