Ausbruch der Geflügelpest Erneut Betrieb in Riepsterhammrich betroffen

| | 09.06.2022 16:25 Uhr | 0 Kommentare
Hühner stehen in einem Stall eines Betriebes mit Eiern aus Freilandhaltung. Durch den Ausbruch der Geflügelpest gilt in Teilen des Kreises Aurich eine Aufstallpflicht. Foto: DPA
Hühner stehen in einem Stall eines Betriebes mit Eiern aus Freilandhaltung. Durch den Ausbruch der Geflügelpest gilt in Teilen des Kreises Aurich eine Aufstallpflicht. Foto: DPA
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Der erneute Ausbruch der Vogelgrippe im Kreis Aurich hat eine Stallpflicht zur Folge. Das ärgert nicht nur die Auricher Züchter. Sie plädieren für eine Ausnahme.

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