Ausbruch der Geflügelpest Erneut Betrieb in Riepsterhammrich betroffen
![Kim Hüsing](/media/autor/990/image/1ea1c9adae04993e2d9d-f5aec9a1a8ab89ef.png)
![Hühner stehen in einem Stall eines Betriebes mit Eiern aus Freilandhaltung. Durch den Ausbruch der Geflügelpest gilt in Teilen des Kreises Aurich eine Aufstallpflicht. Foto: DPA](/media/webartikel-image/4384438/image/9f427e2ea70319b580a6-74f07e906f8aa91a.jpg)
Hühner stehen in einem Stall eines Betriebes mit Eiern aus Freilandhaltung. Durch den Ausbruch der Geflügelpest gilt in Teilen des Kreises Aurich eine Aufstallpflicht. Foto: DPA
Der erneute Ausbruch der Vogelgrippe im Kreis Aurich hat eine Stallpflicht zur Folge. Das ärgert nicht nur die Auricher Züchter. Sie plädieren für eine Ausnahme.
Lesedauer des Artikels: ca. 5 Minuten
Jetzt Zugang freischalten und weiterlesen
mit ON+ unbegrenzter Zugriff auf alle Artikel.
Für Neukunden nur jeweils
1€
für die ersten drei Monate
Sie sind bereits Digitalabonnent? Jetzt anmelden