Erfurt (dpa)
Urteil: Zeitungszusteller bekommen 30 Prozent Nachtzuschlag
Sie arbeiten, wenn die meisten Menschen noch schlafen: Zeitungszusteller. Das rechtfertigt nach Ansicht der obersten deutschen Arbeitsrichter einen erhöhten Nachtzuschlag. An einer anderen Regelung rütteln sie aber nicht.
Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
Jetzt Zugang freischalten und weiterlesen
mit ON+ unbegrenzter Zugriff auf alle Artikel.
Für Neukunden nur jeweils
1€
für die ersten drei Monate
Sie sind bereits Digitalabonnent?
Jetzt anmelden