Erfurt (dpa)

Urteil: Zeitungszusteller bekommen 30 Prozent Nachtzuschlag

| 25.04.2018 16:31 Uhr | 0 Kommentare
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Sie arbeiten, wenn die meisten Menschen noch schlafen: Zeitungszusteller. Das rechtfertigt nach Ansicht der obersten deutschen Arbeitsrichter einen erhöhten Nachtzuschlag. An einer anderen Regelung rütteln sie aber nicht.

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