Aurich/Leer

Nach Leeraner Entführungsfall: Anklage erhoben

| 28.09.2016 10:25 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Nach der Entführung eines Geschäftsmannes in Detern Mitte April sind die Ermittlungen nun abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Aurich hat gegen vier Männer Anklage wegen erpresserischen Menschenraubes und besonders schwerer räuberischer Erpressung erhoben. Angeklagt wurde auch eine 90-Jährige.

Aurich/Leer - Rund fünf Monate nach der Entführung eines Geschäftsmanns in Detern hat die Auricher Staatsanwaltschaft Anklage gegen vier Männer im Alter von 67, 41, 40 und 38 Jahren „wegen erpresserischen Menschenraubes und besonders schwerer räuberischer Erpressung“ erhoben. Eine 90-Jährige ist wegen Beihilfe angeklagt worden. Die Ermittlungen gegen die mutmaßliche Tätergruppe sind abgeschlossen, wie die Behörde am Mittwochmorgen mitteilte.

Nach Behördenangaben sollen die Fünf – sie stammen aus dem Bereich des Ruhrgebietes – gemeinsam mit drei weiteren Personen an der Entführung des ehemaligen Geschäftspartners des 67-Jährigen beteiligt gewesen sein. Laut Staatsanwaltschaft sollen einige der nun Angeklagten den Geschäftsmann am Morgen des 19. April in der Gemeinde Detern auf dem Weg zur Arbeit in seinem Wagen gestoppt haben. Sie kidnappten und verschleppten ihn in eine Ferienwohnung in Hatzum (Jemgum). Dort wurde der Mann bis in die späten Abendstunden des nächsten Tages festgehalten. Die Gruppe verlangte von einem Geschäftspartner des Opfers für dessen Freilassung die Zahlung von einer Million Euro.

Opfer wurde mit Messer bedroht

Außerdem sollen die Täter das Opfer mit einem Messer bedroht und zur Unterzeichnung eines Schuldscheins in gleicher Höhe gezwungen haben. Nach der Zahlung des Geldes wurde der Geschäftsmann am Morgen des 21. April auf dem Pannenstreifen der Autobahn 31 beim Emstunnel von der Bundespolizei aufgegriffen. Das Geld war allerdings nicht in die Hände der mutmaßlichen Entführer gelangt.

Mögliches Strafmaß

Erpresserischer Menschenraub (§ 239a Absatz 1 Strafgesetzbuch) und besonders schwere räuberische Erpressung (§§ 253, 255, 250 Absatz 2 Strafgesetzbuch) werden mit einer Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren bis zu 15 Jahren bestraft.

In minder schweren Fällen eines erpresserischen Menschenraubes beträgt der Strafrahmen Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 15 Jahren. In minder schweren Fällen einer besonders schweren räuberischen Erpressung sieht das Gesetz Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor.

Kopf der Tätergruppe sei der 67-Jährige: Er habe dem 40-Jährigen die Entführung in Auftrag gegeben. Motiv: finanzielle Differenzen mit dem Opfer und Geldnot. Die Mutter des 67-Jährigen, die 90-Jährige, habe ihn bei der Tat aktiv unterstützt und ihn in seinem Vorhaben bestärkt. Wenige Stunden nach der Freilassung des Opfers wurden der 67-Jährige und seine Mutter vorläufig festgenommen, Haftbefehle wurden gegen beide erlassen.

Während der 67-Jährige am 22. April in Untersuchungshaft genommen wurde, wurde der Haftbefehl gegen die 90-Jährige gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt, so die Staatsanwaltschaft. Intensive Ermittlungen hatten die Behörden schließlich auch zu den drei weiteren Angeklagten geführt. In den darauffolgenden Tagen klickten mehrmals die Handschellen. Der 38-Jährige wurde am 30. April, der 40-Jährige und ein 41-Jähriger am 13. Mai in Untersuchungshaft genommen. Die Ermittlungen gegen die anderen drei Beteiligungen laufen noch und werden laut Staatsanwaltschaft gesondert geführt.

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