Norden
Haft auf Bewährung für Fischwilderei
Das Norder Amtsgericht verurteilte einen 27-jährigen Angler wegen Fischwilderei zu einer Haftstrafe von drei Monaten. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten
Jetzt Zugang freischalten und weiterlesen
mit ON+ unbegrenzter Zugriff auf alle Artikel.
Für Neukunden nur jeweils
1€
für die ersten drei Monate
Sie sind bereits Digitalabonnent?
Jetzt anmelden