Aurich

Vier Richter für befangen erklärt

Aiko Recke
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Von Aiko Recke
| 01.06.2015 22:00 Uhr | 0 Kommentare
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Der Fall des angeklagten Auricher Oberstaatsanwaltes bleibt in der Zuständigkeit des Landgerichts Aurich. Zwar hat eine sogenannte „Vertreterkammer“ entschieden, dass vier von fünf Selbstanzeigen von Richtern wegen einer möglichen Befangenheit begründet sind.

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