Aurich
Vier Richter für befangen erklärt
Der Fall des angeklagten Auricher Oberstaatsanwaltes bleibt in der Zuständigkeit des Landgerichts Aurich. Zwar hat eine sogenannte „Vertreterkammer“ entschieden, dass vier von fünf Selbstanzeigen von Richtern wegen einer möglichen Befangenheit begründet sind.
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