Prozess in Aurich Snapchat-Video bringt 18-Jährigen vor Gericht
Die Apps von sozialen Netzwerken und Messengerdiensten von oben links: MyJio, Instagram, Facebook, Twitter, Snapchat, Whats-App, Zoom, Signal, Sticker.ly sind auf einem Smartphone-Bildschirm zu sehen. Foto: DPA
Ein Jugendlicher aus Südbrookmerland hat ein Video eines Gewaltopfers in einer Chatgruppe geteilt und damit dessen Persönlichkeitsrechte verletzt. Welches Urteil Auricher Richter nun sprachen.
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