Neue Kontrollen Bilanz zu neuen Grenzkontrollen: 1.000 Zurückweisungen
Grenzkontrollen sind im Schengen-Raum nicht vorgesehen. Irreguläre Migration und Sicherheitsrisiken machen sie inzwischen aber aus Sicht der Innenministerin erforderlich. Nun gibt es neue Zahlen.
Im ersten Monat nach Beginn der Kontrollen an den deutschen Landgrenzen im Westen und Norden sind dort in 1.000 Fällen Menschen zurückgewiesen worden. Insgesamt hat die Bundespolizei dort vom 16. September bis zum 20. Oktober etwa 1.700 unerlaubte Einreisen festgestellt und rund 30 Schleuser entdeckt, wie das Bundesinnenministerium auf Anfrage mitteilte. Zuvor hatte die „Rheinische Post“ darüber berichtet.
Grenzkontrollen sind im Schengen-Raum eigentlich nicht vorgesehen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) begründete die Anordnung stationärer Kontrollen an allen Landgrenzen ab Mitte September mit irregulärer Migration sowie dem Schutz vor islamistischen Terroristen und grenzüberschreitender Kriminalität. Von der Ausweitung betroffen sind Frankreich, Dänemark, Belgien, die Niederlande und Luxemburg. An den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz gibt es solche Kontrollen schon seit Mitte Oktober vergangenen Jahres, an der deutsch-österreichischen Landgrenze wurden sie im Herbst 2015 eingeführt.
Klarer Schwerpunkt im Süden und Osten
An den Landgrenzen im Süden und Osten werden im Durchschnitt wesentlich mehr Menschen von der Polizei abgefangen. Von Mitte Oktober 2023 bis 20. Oktober 2024 gab es dort nach Angaben des Innenministeriums rund 33.000 Zurückweisungen und ungefähr 57.000 unerlaubte Einreisen. Außerdem sind dort den Angaben zufolge seither rund 1.400 Schleuser aufgeflogen. Eine Bilanz zu den Gesamtzahlen und zur Wirkung der Grenzkontrollen will die Bundespolizei am 1. November veröffentlichen.
Von einer unerlaubten Einreise spricht die Polizei, wenn ein Ausländer ohne einen gültigen Aufenthaltstitel die Grenze überqueren will. Zurückweisungen sind vor allem dann möglich, wenn jemand kein Asylbegehren äußert oder wenn für den Betroffenen eine temporäre Wiedereinreisesperre gilt. Das ist etwa der Fall, wenn jemand zuvor abgeschoben wurde oder bei Menschen, die aus sogenannten sicheren Herkunftsländern kommen, wenn ihr Asylantrag zuvor bereits als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt wurde. Stationäre Grenzkontrollen sind eine Voraussetzung für Zurückweisungen, da diese Maßnahme nur direkt an der Grenze möglich ist. Zurückschiebungen von Asylbewerbern, für die deren Verfahren ein anderes EU-Land die Verantwortung trägt, sind auch im grenznahen Bereich möglich, hier sind die Voraussetzungen und der Aufwand jedoch deutlich umfangreicher.
Union verlangt umfassende Zurückweisungen
Von Politikern der Union kam zuletzt die Forderung, eine nationale Notlage auszurufen, damit auch Schutzsuchende ohne Einreisesperre an den Grenzen zurückgewiesen werden könnten. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) lehnt das ab und verweist unter anderem auf EU-rechtliche Bedenken. Sie hat angekündigt, mit den Bundesländern, die eine Landgrenze haben, über beschleunigte Verfahren zu sprechen, um bereits in Grenznähe zu prüfen, ob jemand sein Asylverfahren nach den sogenannten Dublin-Regeln eigentlich in einem anderen Staat der Europäischen Union durchlaufen müsste.
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums dauert ein Dublin-Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) durchschnittlich 4,5 Monate. Dabei wird ein Übernahmeersuchen an den Staat gestellt, der für das jeweilige Asylverfahren zuständig ist. Gibt es von dort eine Zustimmung, kann die Ausländerbehörde mit Unterstützung der Bundespolizei innerhalb einer bestimmten Frist - in der Regel sind es sechs Monate - die Abschiebung organisieren. Verstreicht die Frist ohne eine Rücküberstellung, geht die Verantwortung für das Asylverfahren auf Deutschland über.
In den ersten neun Monaten dieses Jahres haben nach Angaben des Bamf 179.212 Menschen erstmals in Deutschland einen Asylantrag gestellt. Im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres bedeutet dies eine Abnahme um 23,3 Prozent. 16.172 der Erstanträge, die bis Ende September 2024 gestellt wurden, betrafen in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.