Aurich

Osterfeuer: Hohe Strafen drohen

| 10.04.2020 17:50 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 1 Minute
Artikel hören:
Artikel teilen:

Das Anzünden von Osterfeuern ist in diesem Jahr wegen der Corona-Epidemie untersagt. Laut Landkreis Aurich werden sonst Strafen von bis zu 25 000 Euro fällig. Und es können sogar noch weitere Kosten hinzukommen.

Aurich. Wer am heutigen Ostersonnabend ein Osterfeuer anzündet, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Darauf wies der Landkreis Aurich hin. Wegen der Corona-Pandemie und der Vorgaben des Landes Niedersachsen dürfen die Brauchtumsfeuer zu Ostern nicht stattfinden.

Sofern dennoch Feuer angezündet werden, handelt es sich um die Verbrennung von pflanzlichen Gartenabfällen. Das ist genehmigungspflichtig. „Die Ordnungsämter der Gemeinden und die Polizei werden die Einhaltung des Verbotes streng kontrollieren“, so Landkreissprecher Rainer Müller-Gummels. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder in Höhe von bis zu 25 000 Euro. Gegebenenfalls kämen darüber hinaus auch die Kosten für Feuerwehreinsätze auf den Verursacher zu, die entsprechend der jeweiligen Gebührensatzungen abgerechnet würden. Auch die Feuerwehren wiesen darauf hin, dass sie in jedem Fall verpflichtet wären, ein Osterfeuer zu löschen.

Ein Runderlass des Niedersächsischen Innen-, des Gesundheits- und des Umweltministeriums vom 2. April lässt diese Möglichkeit zu, die Osterfeuer nachzuholen.

Ähnliche Artikel