Berlin (dpa)

Gutschein für Dauerkarte und Konzertticket: Wem hilft das?

Theresa Münch, dpa
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Von Theresa Münch, dpa
| 08.04.2020 15:21 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
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Als seien die ganzen Absagen nicht schon schlimm genug: Wenn Konzertveranstalter und Fitnessstudios wegen der Corona-Krise pleite gehen, könnten Kunden in die Röhre schauen. Die Bundesregierung hat eine Lösung, die beiden Seiten helfen soll. Doch tut sie das?

Theaterabos, Fitnessstudio-Verträge und die Fußball-Dauerkarte - das alles bleibt wegen der Corona-Pandemie gerade ungenutzt. Viele Bürger hätten das Geld jetzt gern zurück, vielleicht auch, weil sie selbst nicht gut bei Kasse sind.

Doch erstmal soll es nur Gutscheine geben, sagt die Bundesregierung. Denn auch viele Unternehmen kämpfen um ihre Existenz und brauchen die Beiträge, um ihre Mitarbeiter zu bezahlen. Auch für Pauschalreisen und gebuchte Flüge plant die Bundesregierung eine solche Gutschein-Lösung - doch hier darf sie nicht alleine entscheiden.

Was hat das Kabinett am Mittwoch genau beschlossen?

Erstmal hat die Bundesregierung eine Lösung für abgesagte Kultur- und Sportveranstaltungen formuliert. Gutscheine soll es demnach nicht nur geben, wenn man ein Ticket für ein Konzert oder ein Fußballspiel hatte, sondern auch für Sprach- und Sportkurse, bei Fitnessstudio-Verträgen und Opernabos. Gleiches gilt bei Saisonkarten für Schwimmbad, Freizeitpark oder Museen - und bei Dauerkarten etwa für die Fußball-Bundesliga oder Handballspiele. Einzige Voraussetzung: Man muss die Tickets vor dem 8. März gekauft haben.

Wie kann ich den Gutschein einlösen?

Das geht natürlich erst, wenn das öffentliche Leben wieder läuft, die Fitnessstudios und Schwimmbäder wieder öffnen und es wieder Fußballspiele und Konzerte mit Zuschauern gibt. Man muss dann aber nicht das erstbeste Angebot annehmen oder unbedingt die Nachholveranstaltung des eigentlichen Termins besuchen. Die Gutscheine sollen bis Ende 2021 gelten und können so etwa auch für Fußballspiele gegen andere Teams oder Konzerte anderer Künstler beim gleichen Veranstalter eingelöst werden. Die Bundesregierung will die Veranstalter auch ermutigen, großzügig Rabatte zu geben, wenn jemand seinen Gutschein einsetzt.

Und wenn ich den Gutschein nicht einlösen möchte?

Dann kann man einfach abwarten - Anfang 2022 sollen die Veranstalter den vollen Wert nicht genutzter Gutscheine auszahlen müssen. „Den Verbraucherinnen und Verbrauchern geht somit nichts verloren“, betonte Justizministerin Christine Lambrecht am Mittwoch.

Was ist mit Bürgern, die jetzt dringend Geld brauchen?

Dafür gibt es eine Härtefallregelung: Wenn ein Kunde glaubhaft versichern kann, dass er sonst etwa seine Miete oder dringende Einkäufe nicht mehr zahlen kann, soll er das Geld schon jetzt zurückgekommen.

Warum sind die Gutscheine wichtig?

Die Bundesregierung argumentiert, sie seien gut für Verbraucher und Veranstalter zugleich. Wegen der Corona-Pandemie sind gerade fast alle öffentlichen Veranstaltungen abgesagt, bei Konzertveranstaltern, Fußballvereinen und Freizeitparks kommt also kein Geld rein. Wenn sie jetzt auch noch die ganzen zuvor gekauften Tickets erstatten müssten, droht vielen die Pleite. „Hierdurch gerät eine ganze Branche mit vielen tausend Arbeitsplätzen in Existenznot und droht nicht wiedergutzumachenden Schaden zu nehmen“, sagte Lambrecht. „Die Vielfalt der Kultur- und Freizeitangebote in unserem Land ist dadurch ernsthaft bedroht.“ Zugleich stünden viele Verbraucher bei einer Pleitewelle ganz mit leeren Händen da. Durch die Lösung der Bundesregierung hätten sie immerhin einen Gutschein.

Stimmt das?

Verbraucherschützer meinen, so einfach sei die Lage nicht. Das Risiko werde trotzdem auf Verbraucher abgewälzt, denn die Gutscheine seien nicht abgesichert. „Sollte ein Anbieter Pleite gehen, bleiben Verbraucher vermutlich auf den Kosten sitzen“, erklärte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Zudem gebe es ein Preissteigerungsrisiko: Tickets für Nachholkonzerte könnten teurer werden, weil die die Miete für den Veranstaltungsort höher ausfällt. Dass die Verbraucher den Unterschied selbst tragen müssten, sei nicht hinnehmbar. Gutscheine, betont der Verband, dürften nur freiwillig sein.

Wie geht es jetzt weiter?

Formal hat das Kabinett am Mittwoch den Koalitionsfraktionen von Union und SPD nur eine Formulierung für einen Gesetzentwurf vorgeschlagen. Die Fraktionen sollen das Gesetz selbst in den Bundestag einbringen, weil es dann schneller beschlossen werden kann. Die nächste Bundestagssitzung ist Ende April.

Und was ist mit Pauschalreisen und Flügen?

Für viele Verbraucher wäre eine schnelle Regelung hier wohl noch wichtiger, da es um viel höhere Summen geht. Doch die Sache ist deutlich komplizierter, denn bei Flugtickets und Pauschalreisen gilt EU-Recht. Einer Gutscheinlösung müsste also die EU-Kommission zustimmen. Justizministerin Lambrecht, Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Finanzminister Olaf Scholz (SPD) haben deshalb schon an EU-Justizkommissar Didier Reynders geschrieben. Auch mehrere andere Länder wollen sich an die Kommission wenden - ob und wann die zustimmt, ist aber offen.

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