Berlin (dpa)

Regierung will bedrohtem Kulturbetrieb helfen

| 08.04.2020 05:54 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
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Sport und Kultur liegen in der Corona-Krise brach, notleidende Betreiber will die Regierung nun unterstützen. Die Debatte um Lockerungen der Alltagsbeschränkungen geht weiter. Von ihren Plänen für den Sommerurlaub müssen aber Viele wohl Abstand nehmen.

Das Bundeskabinett will am Mittwoch weitere Maßnahmen beschließen, um die Folgen der Corona-Krise abzumildern.

So soll ein Entwurf des Bundesbildungsministeriums die Auswirkungen auf die Wissenschaft abfedern und Anreize für BAföG-Bezieher schaffen, sich während der Pandemie in systemrelevanten Bereichen zu engagieren. Bildungsministerin Anja Karliczek will die Maßnahmen am Vormittag (11.30 Uhr) erläutern.

Auch in Not geratenen Veranstaltern und Betreibern in Sport und Kultur will die Bundesregierung helfen. „Die Veranstalter von Freizeitveranstaltungen werden berechtigt, den Inhabern der Eintrittskarten statt der Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein zu übergeben“, heißt es nach Informationen der Funke Mediengruppe in einem Entwurf für ein Gesetz, das im Kabinett beschlossen werden soll. Der Gutschein könne demnach entweder für das nachgeholte Konzert oder Sportevent, aber auch für eine andere Veranstaltung des Anbieters eingelöst werden.

Veranstalter und Betreiber seien mit einer Vielzahl von Rückforderungen konfrontiert und gerieten zunehmend in Liquiditätsengpässe, sagte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) den Funke-Zeitungen. „Hierdurch gerät eine ganze Branche mit vielen tausend Arbeitsplätzen in Existenznot und droht nicht wiedergutzumachenden Schaden zu nehmen.“

Unterdessen geht die Debatte über Lockerungen der massiven Beschränkungen im Alltag weiter. Dazu ist nächsten Mittwoch (15. April) eine Schaltkonferenz der Länder und der Kanzlerin geplant, wie Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) ankündigte. „Wir sollten den Menschen schon in Aussicht stellen, dass die aus unserer Sicht aktuell positive Entwicklung auch zu entlastenden Maßnahmen führen kann“, sagte Kretschmer. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet nannte es im „Kölner Stadt-Anzeiger“ eine „Option, zunächst die kleinen Läden, in denen sich nicht viele Menschen gleichzeitig aufhalten, wieder zu öffnen.“

Die AfD-Bundestagsfraktion sprach sich in einer Sondersitzung am Vortag dafür aus, zu einem normalen Wirtschaftsleben, beginnend mit dem 14. April, zurückzukehren. Gleichzeitig sollten nach den Vorstellungen der AfD alle Bürger ab diesem Datum verpflichtet werden, in Bus und Bahn sowie in geschlossenen öffentlichen Räumen Mundschutz zu tragen. Gottesdienste sollten unter Beachtung von Abstand- und Hygieneregeln schon an den Osterfeiertagen erlaubt sein.

Österreich und Dänemark hatten bereits am Montag Lockerungen angekündigt. Außenminister Heiko Maas betonte im ZDF, die Situation in den einzelnen Ländern sei unterschiedlich. Jedes Land müsse für sich Zeitpunkt sowie Art und Weise von Lockerungen entscheiden. „Das kann auch nicht europäisch koordiniert werden“, sagte der SPD-Politiker.

Die FDP forderte eine transparente Debatte über Öffnungsstrategien. „Denn wir wollen sowohl die Gesundheit schützen als auch eine offene Gesellschaft bleiben“, sagte ihr Fraktionsgeschäftsführer Marco Buschmann der Deutschen Presse-Agentur. Dafür müssten die zahlreichen und tiefen Einschränkungen der Freiheit an Hand medizinischer, rechtlicher und ethischer Kriterien immer wieder neu überprüft werden.

Der Sommerurlaub in Deutschland wird in diesem Jahr noch von massiven Einschränkungen begleitet sein, davon ist Ärztepräsident Klaus Reinhardt überzeugt. „Ich glaube nicht, dass die Deutschen in diesem Sommer schon wieder Urlaubsreisen machen können“, sagte der Präsident der Bundesärztekammer den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Selbst bei schrittweiser Rückkehr in den Alltag werde die Pandemie das Land noch bis zum Sommer beschäftigen. Auch würden in Urlaubsländern wie Italien oder Spanien die Probleme noch nicht soweit gelöst haben, dass Tourismus wieder möglich sei.

Aktuell gelten an einigen deutschen Außengrenzen noch Grenzkontrollen. Einreisende müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben, das hatte das Corona-Krisenkabinett am Montag beschlossen. Da außer Berufspendlern, Lastwagenfahrern und anderen speziell definierten Gruppen ohnehin kaum noch Ausländer einreisen dürfen, betrifft diese Regelung in erster Linie Deutsche und Ausländer, die dauerhaft in Deutschland leben.

Das Bundesinnenministerium schlägt nun saftige Bußgelder gegen Verstöße vor. In einem Entwurf zu einer Muster-Verordnung für die Bundesländer, die derzeit im Bundesinnenministerium erarbeitet wird, heißt es, Einreisende seien verpflichtet, sich „unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in ihre Wohnung oder in die während ihres Aufenthalts geplante Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort auszuhalten“. Während dieser Zeit sei es „nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören“, heißt es in dem Entwurf, der der dpa vorliegt. Ausnahmen gibt es etwa für Pfleger. Die Höhe des Bußgeldes soll davon abhängen, wie groß das Ausmaß der „durch die Tat entstandenen Gefahren für die öffentliche Gesundheit“ ist, ob der Betreffende fahrlässig gehandelt hat oder sich uneinsichtig zeigt und ob ein Wiederholungsfall vorliegt.

Für Transporte dringend benötigter Schutzausrüstung hat der Bund eine „Luftbrücke“ für Transporte aus China organisiert. Damit ist man in der Lage, täglich eine Passagiermaschine der Lufthansa für 25 Tonnen Fracht nach Shanghai zu schicken, wie die dpa vom Bundesgesundheitsministerium erfuhr. Hinzu kommen weitere Transport- Optionen über das Verteidigungsministerium. Schutzausrüstung für medizinisches Personal wie Atemschutzmasken und Anzüge sind derzeit weltweit knapp, der Markt ist stark umkämpft. Die Bundesregierung ist daher in eine zentrale Beschaffung eingestiegen, um ergänzendes Material zum Weiterverteilen an Praxen, Krankenhäuser und Pflegeheime zu besorgen.

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