Aurich/Oldenburg

Verbot der Nutzung von Zweitwohnungen rechtens

Holger Janssen
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Von Holger Janssen
| 27.03.2020 13:33 Uhr | 0 Kommentare
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Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat eine Klage gegen das Verbot der Nutzung von Zweitwohnungen abgewiesen. Zwei Paare aus Rheinland-Pfalz hatten einstweiligen Rechtsschutz beantragt, weil sie ihre Ferienwohnungen in der Krummhörn nicht verlassen wollten. Ohne Erfolg.

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