Westerstede/Ostrhauderfehn

150 Meter mitgeschleift – Fahrer leicht verletzt

| 19.11.2019 23:05 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Bei einem schweren Unfall auf der Autobahn 28 bei Westerstede ist das Auto eines Ostrhauderfehners vor einen Lastwagen geraten und wurde rund 150 Meter mitgeschleift. Der 84-jährige Fahrer hatte den Gigaliner laut Polizei beim Einfädeln auf die Autobahn übersehen.

Westerstede/Ostrhauderfehn - Schwerer Unfall auf der Autobahn 28: Ein Ostrhauderfehner hat am Dienstag laut Polizei einen Lastwagen übersehen. Daraufhin wurde sein Wagen rund 150 Meter weit mitgeschleift. Das Wunder: Der Mann wurde nur leicht verletzt.

Wie die Polizei mitteilt, ereignete sich der Unfall gegen 14.50 Uhr auf Höhe der Anschlussstelle Westerstede-West in Fahrtrichtung Leer. Ein 84-jähriger Autofahrer aus Ostrhauderfehn war mit seiner Frau auf dem Beschleunigungssteifen unterwegs, als er beim links auf die Fahrbahn fahren einen sogenannten Gigaliner, einen Lastwagen mit Sattelauflieger und zusätzlichem Anhänger, übersah, der neben ihm auf dem Hauptfahrstreifen fuhr.

Fahrbahn wurde halbseitig gesperrt

Der Ostrhauderfehner lenkte seinen Wagen auf die Fahrbahn und stieß mit dem Lastwagen zusammen. Bei dem Zusammenstoß rutschte das Auto vor den Gigaliner, der den Wagen daraufhin rund 150 Meter quer vor sich her schob. Letztendlich blieben Wagen und Gigaliner an der Außenschutzplanke stehen.

Der 84-Jährige wurde bei dem Unfall leicht verletzt – musste laut Polizei aber nicht in einem Krankenhaus behandelt werden. Seine Frau sowie der Lastwagenfahrer blieben unverletzt. Die Schadenshöhe liegt bei rund 5000 Euro. Die Fahrbahn musste für die Bergungsarbeiten halbseitig gesperrt werden.

Die Oldenburger Polizei teilt außerdem mit, dass den Beamten an der Unfallstelle aufgefallen war, dass es „trotz Verkehrsrundfunkwarnung und den Maßnahmen zur Unfallstellenabsicherung dazu gekommen“ war, dass „einige Verkehrsteilnehmer mit teilweise unverminderter Geschwindigkeit an der Unfallstelle vorbeigefahren sind, obwohl dies ein erhebliches Risiko darstellt“.

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