Aurich
VW muss „Schummeldiesel“ zurücknehmen
Das Landgericht Aurich entschied im Sinne zweier Autobesitzer, die gegen den VW-Konzern geklagt hatten. Volkswagen soll den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zahlen.
Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten
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