Karlsruhe (dpa)
BGH prüft Haftung bei WLAN-Hotspots und in Anonym-Netzwerk
Ein neues Gesetz soll WLAN-Nutzer schützen - und schafft die so genannte Störerhaftung für Rechtsverstöße bei offenen Hotspots ab. Doch wie schützt man dann Urheberrechte? Der BGH prüft das auch im Fall des Anonym-Netzwerks Tor.
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