Karlsruhe (dpa)

BGH prüft Haftung bei WLAN-Hotspots und in Anonym-Netzwerk

| 21.06.2018 16:35 Uhr | 0 Kommentare
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Ein neues Gesetz soll WLAN-Nutzer schützen - und schafft die so genannte Störerhaftung für Rechtsverstöße bei offenen Hotspots ab. Doch wie schützt man dann Urheberrechte? Der BGH prüft das auch im Fall des Anonym-Netzwerks Tor.

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