Aurich

Lehrstück in kommunalem Verfassungsrecht

Heino Hermanns
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Von Heino Hermanns
| 18.05.2018 18:08 Uhr | 0 Kommentare
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Aurichs Erster Stadtrat Hardwig Kuiper korrigiert Landrat Harm-Uwe Weber. Dessen Auslegung der Kommunalverfassung sei nicht richtig. Ein Bürgerentscheid über die Regionalklinik dürfe sehr wohl zusammen mit der Europawahl stattfinden.

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