Aurich/Leer

Prozess um Basse-Tod startet Anfang Mai

Aiko Recke
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Von Aiko Recke
| 24.04.2017 20:54 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Das Landgericht Aurich hat im Fall der getöteten Gerda Basse die Anklage gegen einen 55-jährigen Mieter der Galeristin zugelassen. Erster Verhandlungstag ist der 2. Mai. Es wird ein Mammutprozess.

Aurich/Leer. Der Auricher Prozess gegen einen 55-Jährigen, der die Leeraner Galeristin Dr. Gerda Basse getötet haben soll, startet am Dienstag (2. Mai) um 9 Uhr vor dem Landgericht. Zuständig ist die 1. Schwurgerichtskammer mit dem Vorsitzenden Richter Dr. Daniel Hunsmann.

Insgesamt sind 31 Fortsetzungstermine bis November geplant, teilte das Gericht am Montagvormittag mit. Beobachter rechnen mit einem großen Medieninteresse aus ganz Deutschland.

Die Getötete wurde im März gefunden

Das Landgericht hat jetzt die Anklage der Staatsanwaltschaft Aurich wegen Totschlags zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Außerdem hat es angeordnet, dass der 55-Jährige weiter in Untersuchungshaft bleibt.

Ihm wird zur Last gelegt, in der Nacht zum 22. Oktober vergangenen Jahres seine 66-jährige Vermieterin in deren Galerie-Café in Bingum getötet und die Leiche anschließend in ein Waldstück in Seevetal (Kreis Harburg) gebracht zu haben. Dort wurde die Getötete, die mit Grünabfällen bedeckt war, erst am 5. März von einem Spaziergänger gefunden.

Todesursache war massiver Blutverlust

Laut Anklage soll der 55-Jährige seiner Vermieterin nach einer zunächst verbalen Auseinandersetzung mit einem Messer die Halsschlagader durchtrennt und mit einem Hocker auf sie eingeschlagen haben. Die Frau starb laut Anklage durch einen massiven Blutverlust.

Der Angeklagte, der in Bochum geboren wurde und seit 12. November in Untersuchungshaft sitzt, hat bislang bestritten, die Frau getötet zu haben. Eingeräumt hat er nur, die Leiche im Jaguar der Verstorbenen von Bingum nach Seevetal gebracht und dort abgelegt zu haben.

Monatelang wurde nach ihr gesucht

Totschlag wird mit mindestens fünf Jahren Gefängnis bestraft, in besonders schweren Fällen ist eine lebenslange Haftstrafe möglich. In minderschweren Fällen liegt die Strafe dagegen nur zwischen einem und maximal zehn Jahren.

Zur Erinnerung: Die wohlhabende Galeristin Gerda Basse war Ende Oktober spurlos verschwunden. Monatelang wurde nach ihr gesucht – zunächst ohne Erfolg. Großangelegte Aktionen mit Spürhunden, Drohnen und einem Sonarboot, unter anderem in Emden, brachten kein Ergebnis. Fahnder gingen aber damals wegen der Spuren im Café und im Auto des Opfers sowie Aussagen des Tatverdächtigen von einem Gewaltverbrechen aus.

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