Leer

Gericht kippt verkaufsoffene Sonntage in Leer

| 27.02.2017 13:40 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 1 Minute
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Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat am Montag die Pläne der Werbegemeinschaft für verkaufsoffene Sonntage in Leer über den Haufen geworfen. In seiner Begründung findet das Gericht harte Worte.

Leer - Drei von vier verkaufsoffenen Sonntagen in Leer sind rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat am Montag einem Eilantrag der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi stattgegeben. Die Gewerkschaft hatte gegen die Zulassung verkaufsoffener Sonntage am 2. April, 1. Oktober und 5. November geklagt. Nicht betroffen ist der Gallimarktsonntag am 15. Oktober. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In seiner Begründung verweist das Gericht darauf, dass Geschäfte nur dann am Sonntag öffnen dürften, wenn es eine besondere Veranstaltung gebe. Allein das wirtschaftliche Umsatzinteresse der Ladeninhaber oder ein „Shopping-Interesse“ der potenziellen Käufer reichten nicht aus. Das Gericht wertete die angeführten Veranstaltungen des Frühlingsmarktes, des Herbstmarktes und auch des Tages der Ostfriesen für die drei Sonntage als Alibiveranstaltungen, die nur vorgeschoben seien, um die Geschäftsöffnungen an den Sonntagen zu rechtfertigen. Im Vordergrund stünden an den Sonntagen jeweils die Ladenöffnungen und nicht die angeführten Märkte. Es sei nicht erkennbar, dass die Märkte den Charakter der Sonntage maßgeblich prägten.

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