Leer

Stallpflicht jetzt auch im Kreis Leer

| 11.11.2016 13:46 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Der Landkreis Leer hat ab sofort eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Grund sind die in Schleswig-Holstein gemeldeten Vogelgrippe-Infektionen. Damit schließt sich Leer den Landkreisen Emsland, Cloppenburg, Aurich und der Stadt Emden an. Im Kreis Leer leben rund 310 000 Stück Geflügel.

Leer - Auch im Landkreis Leer ist am Freitagmittag die Stallpflicht für Geflügel verordnet worden. Mit dieser Maßnahme soll das heimische Geflügel vor der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel geschützt werden, teilt der Landkreis Leer mit. Die Anordnung gilt ab sofort.

Um den Kontakt mit Wildvögeln zu vermeiden, dürfen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse nur noch in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung mit einem Dach und einer gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden. Damit soll das Infektionsrisiko eingegrenzt werden. Im Landkreis Leer werden, laut Mitteilung, zurzeit rund 310 000 Stück Geflügel gehalten. Dazu kommt, dass der Landkreis ein Wildvogeldurchzugsgebiet für wildlebende Watt- und Wasservögel ist.

Stallpflicht in vielen Landkreisen

In Schleswig-Holstein und in Baden-Württemberg waren Anfang der Woche mehrere Infektionen der Vogelgrippe, der Geflügel betreffenden Influenza vom Subtyp H5N8, festgestellt worden. Wie der Landkreis Leer mitteilt, handelt es sich um eine hochansteckende, anzeigepflichtige Viruserkrankung beim Geflügel, deren Ausbruch immense wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter, Schlachtstätten und verarbeitende Industrien haben kann.

Auch die Landkreise Emsland, Cloppenburg, Aurich und die Stadt Emden haben die Stallpflicht bereits ausgerufen. In Aurich und Emden gilt dies aber erst ab Sonntag.

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