Aurich

Oberlandesgericht weist Schadensersatzklage ab

Karin Baumann
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Von Karin Baumann
| 21.11.2014 22:00 Uhr | 0 Kommentare
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Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat die Entscheidung des Auricher Landesgerichts im Streit um den Musikalischen Sommer (Muso) 2012 gekippt. Das Auricher Gericht hatte die Ostfriesische Landschaft im Oktober 2013 zu einer Schadensersatzzahlung von rund 80 000 Euro an den Muso-Initiator Prof Wolfram König verurteilt. Es geht bei dem Streit um den Muso im Jahr 2012, als die Prozessgegner noch in einem Kooperationsvertrag aneinander gebunden waren.

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